FRC sieht IASB-Vorschläge zu fruchttragenden Pflanzen als nicht ausreichend an

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01.10.2013

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2013/8 ‘Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen’ genommen und lehnt die Vorschläge in ihrer jetzigen Form ab.

Der IASB hatte im Juni 2013 vorgeschlagen, fruchttragende Pflanzen die nicht länger einer deutlichen biologischen Änderung unterliegen, in den Anwendungsbereich von IAS 16 zu stellen, sodass sie auf die gleiche Art und Weise bilanziert würden wie Sachanlagen. Gegenwärtig ist in IAS 41 vorgeschrieben, dass alle biologischen Vermögenswerte, die sich auf landwirtschaftlich Tätigkeit beziehen, zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu bilanzieren sind.

Der FRC "sieht keinen Grund" warum bestimmte Teile des Viehbestands, die rein zu Zuchtzwecken und nicht zur Veräußerung gehalten werden, nicht auch mit der gleichen Begründung wie im Fall von fruchttragenden Pflanzen nach IAS 16 bilanziert werden sollten. Dies "würde zu einer größeren Einheitlichkeit über landwirtschaftliche Betriebe hinweg führen", während die Vorschläge im Entwurf "die Vergleichbarkeit für Adressaten reduzieren". Darüber hinaus spricht sich der FRC dagegen aus, weitere Angaben einzuführen, die beispielsweise die Produktivität der fruchttragenden Pflanzen betreffen, da die Erstellung entsprechender Angaben zu aufwendig sei. Anstatt begrenzte Änderungen an IAS 16 und IAS 41 vorzunehmen und zusätzliche Angaben einzuführen, spricht sich der FRC insgesamt dafür aus, IAS 41 Landwirtschaft grundsätzlich zu überarbeiten.

In eine ähnliche Richtung hatte auch bereits die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) im Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Entwurf argumentiert.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme des FRC direkt von dessen Internetseite herunterladen.

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