IPSASB veröffentlicht fünf Entwürfe auf Grundlage des 'Konsolidierungspakets'

  • IPSASB Image

22.10.2013

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat fünf Entwürfe veröffentlicht, die der Bilanzierung von Beteiligungen an anderen Unternehmen gewidmet sind. Die fünf Entwürfe basieren auf dem 'Konsolidierungspaket', das der IASB im Mai 2011 zu Konsolidierung, gemeinsamen Vereinbarungen, der Equity-Methode, separaten Abschlüssen und Angaben herausgegeben hat. Der IPSASB schlägt jedoch eine Reihe von Änderungen an den IASB-Verlautbarungen vor, um sie für den Gebrauch im öffentlichen Sektor anzupassen.

Die Entwürfe entsprechen der Praxis des IPSASB, seine internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) wo gegeben auf Grundlage der IFRS zu entwickeln. Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC), unter dem der IPSASB angesiedelt ist,  und der IASB hatten im November 2011 ein Arbeitsabkommen unterzeichnet, das unter anderem die Zielsetzung enthielt, "die Sachverhalte der Finanzberichterstattung hervorzuheben, bei denen eine Angleichung der Vorschriften des IASB und des IPSASB notwendig ist".

Die Entwürfe basieren auf IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen, IAS 27 Separate Abschlüsse und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures einschließlich der Änderungen, die 2012 in Bezug auf die Übergangsbestimmungen und Investmentgesellschaften vorgenommen wurden. Die Vorschläge des IPSASB stehen im Einklang mit den IASB-Verlautbarungen, mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Abweichung als gerechtfertigt angesehen wurde. Dabei nennt der IPSASB die folgenden Gründen für mögliche Abweichungen von den IFRS:

  • Änderung der Terminologie, um die Bedürfnisse des öffentlichen Sektors widerzuspiegeln und um Einheitlichkeit mit den Formulierungen anderer IPSAS zu gewähren,
  • Änderungen als Ergebnis der Erwägung des Zusammenwirkens mit staatlichen Finanzstatistiken (Government Finance Statistics, GFS) und dem System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (System of National Accounts, SNA),
  • Änderungen, die Abweichungen zwischen den bestehenden IPSAS und den IFRS widerspiegeln, (beispielsweise die Tatsache, dass der IPSASB noch kein Äquivalent zu IFRS 9 Finanzinstrumente herausgegeben hat),
  • Entwicklung zusätzlicher Leitlinien, die Sachverhalten gewidmet sind, die für den öffentlichen Sektor spezifisch sind.

Aus den genannten Gründen für mögliche Änderungen haben sich die folgenden größeren Änderungen gegenüber den IASB-Verlautbarungen ergeben:

  • Änderungen bei der Ausnahme vom Anwendungsbereich der Vorschrift, einen konsolidierten Abschluss zu erstellen, als Ergebnis anderer Bedürfnisse der Adressaten,
  • geänderte Leitlinien dazu, wann ein Unternehmen als Investmentgesellschaft anzusehen ist, für die eine Konsolidierungsausnahme gilt, und Ausweitung der Vorschrift, Beteiligungen zum beizuelgenden Zeitwert zu bewerten, auf Konzenrabschlüsse eines beherrschenden Unternehmens einer Investmentgesellschaft, selbst wenn dieses nicht selbst eine Investmentgesellschaft ist,
  • zusätzliche Leitlinien dazu, wann die Definitionen 'Macht' und 'Beherrschung' im öffentlichen Sektor erfüllt sein können mit Schwerpunkt auf Konzepten wie regulatorischer Beherrschung, wirtschaftlicher Abhängigkeit, Sonderstimmrechten und auf 'Leistung' anstelle von 'Erträgen' einschließlich der Beurteilung nicht fianzieller Leistungen,
  • Änderung der Bewertung einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture bei der erstmaligen Erfassung in einigen Fällen und Aufnahme einer Bedingung, dass ein Anleger einen 'quantifizierbaren Eigentümeranteil' haben muss, bevor die Equity-Methode angewendet wird,
  • Gewährung der Anwendung der Equity-Methode im separaten Abschluss eines Unternehmens zur Bilanzierung beherrschter Unternehmen, Joint Ventures und assoziierter Unternehmen (der IASB erwägt, eine ähnliche Option in IAS 27 aufzunehmen),
  • Änderung der zugehörigen Angabevorschriften, um die Bedürfnisse des öffentlichen Sektors widerzuspiegeln.

Mit den Entwürfen sollen bei Finalisierung IPSAS 6 Konzern- und separate Abschlüsse, IPSAS 7 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen and IPSAS 8 Beteiligungen an Joint Ventures ersetzt werden. Da diese IPSAS ebenfalls auf den früheren IASB-Verlautbarungen basierten, wären die Änderungen, die sich für Unternehmen des öffentlichen Sektors ergeben, ähnlich denen, die gewinnorientierte Unternehmen bei der Übernahme des Konsolidierungspakets des IASB erfahren haben: einheitliches Beherrschungsmodell auf Grundlage von Beherrschung und Macht, Wegfall der anteiligen Konsolidierung und zahlreiche zusätzliche Angaben. Darüber hinaus wird in den Entwürfen, alternative Beandlungen in einigen Fällen zustreichen, in denen eine Beteiligung 'vorübergehend' war (eine ältere Vorschrift aus den IFRS).

Der IPSASB bittet bis zum 28. Februar 2014 um Stellungnahme zu den Entwürfen.

Folgende englischsprachigen Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des IFAC zur Verfügung:

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.