XRB-Positionspapier zur Standardsetzung für "Unternehmen öffentlichen Nutzens"

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16.10.2013

Der neuseeländische Rechnungslegungsrat (External Reporting Board, XRB) hat ein Positionspapier zur Standardsetzung für nach neuseeländischem Recht definierte "Unternehmen öffentlichen Nutzens" (public benefit entities, PBE) herausgegeben. Dies sind im Wesentlichen Unternehmen des öffentlichen Sektors und gemeinnützige Unternehmen.

Nach dem Beschluss, ein neues, gestuftes Berichterstattungsystem in Neuseeland einzuführen, wurde der XRB beauftragt, entsprechende Standards zu entwickeln. Im Bereich der Unternehmen öffentlichen Nutzens wurde im Mai 2013 ein erstes Paket von Standards herausgegeben, die im Wesentlichen auf den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) basieren, sich allerdings in Teilen auch auf die neuseeländischen IFRS-Äquivalente oder lokal in Neuseeland entwickelte Standards stützen.

In diesem Zusammenhang war der Wunsch aufgekommen, zu klären, wann genau es sachgerecht ist, dass die PBE-Standards von den IPSAS abweichen, wie sichergestellt werden kann, dass die Abweichungen zwischen den PBE-Standards und den neuseeländischen IFRS-Äquivalenten, die von gewinnorientierten Unternehmen angewendet werden, möglichst gering sind und wie man generell auf Änderungen von Rechnungslegungsrahmenkonzepte, die den PBE-Standards zugrunde liegen, reagieren soll. Das jetzt veröffentlichte Positionspapier Policy Approach to Developing the Suite of PBE Standards ist deshalb den grundlegenden Fragen der Entwicklung von PBE-Standards gewidmet.

Insbesondere werden die folgenden Punkte festgehalten:

  • Zweck der Entwicklung von PBE-Standards ist die Erfüllung von Bedürfnissen von Adressaten von PBE-Abschlüssen.
  • Änderungen an den bestehenden PBE-Standards sind nur vorzunehmen,
    • wenn sie zu einer Verbesserung der Qualität der Finanzberichterstattung führen,
    • wenn der Nutzen die Kosten überwiegt,
    • nachdem mögliche Reaktionen des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) auf neue oder geänderte International Financial Reporting Standards (IFRS) berücksichtigt wurden.
  • In Bezug auf geänderte Quellen der veröffentlichten PBE-Standards gilt:
    • Neue oder geänderte IPSAS werden als PBE-Standards nach Berücksichtigung folgender Schritte übernommen:
      • notwendige Änderungen in Bezug auf die Aufnahme von Leitlinien für gemeinnützige Unternehmen werden gegebenenfalls vorgenommen;
      • notwendige Änderungen zur Wahrung der Konsistenz des Kanons von PBE-Standards werden gegebenenfalls vorgenommen;
      • Optionen, die im neuseeländischen Kontext nicht relevant sind oder neuseeländischem Recht widersprechen, werden gegebenenfalls gestrichen.
    • Standards des IASB zu neuen Themen werden nicht in die PBE-Standards übernommen, solange sich der IPSASB nicht des Themas annimmt.
    • Änderungen an den neuseeländischen IFRS-Äquivalenten, auf denen PBE-Standards basieren, werden unter Berücksichtigung der Kriterien für die Änderungen von PBE-Standards übernommen, wobei besondere Betonung auf der Berücksichtigung der Pläne des IPSASB liegt.
    • Geringfügige Änderungen an de NZ-IFRS lösen keine automatische Übernahme aus.

Das Positionspapier tritt zum 1. Oktober 2013 in Kraft. Sie können es sich direkt von der Internetseite des XRB herunterladen.

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