IESBA überarbeitet Kodex zur Berufsethik
24.09.2013
Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) hat seinen Kodex zur Berufsethik für berufsständische Rechnungsleger geändert, um die Definition von "denjenigen, die mit der verantwortlichen Unternehmensführung beauftragt sind" in Einklang mit den internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) zu bringen.
Der IASB hatte den Entwurf im Juli 2012 herausgegeben, um mögliche Unsicherheiten in Bezug auf den Kodex und sein Zusammenspiel mit ISA 260 Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen in Bezug auf die Frage, wie diese Personengruppe definiert ist, auszuräumen. Der IESBA geht nicht davon aus, dass als Ergebnis dieser Änderungen die Systeme und Methoden oder die ausgeübte Praxis von Prüfungsgesellschaften geändert werden müssen.
Mit den Änderungen wird klargestellt, dass eine Untergruppe derjenigen, die mit der verantwortlichen Unternehmensführung betraut sind wie beispielsweise der Prüfungsausschuss dem Leitungsgremium dabei helfen kann, seine Verantwortlichkeiten zu erfüllen. In den Fällen, in denen ein Prüfer oder eine Prüfungsgesellschaft mit einer solchen Untergruppe kommuniziert, ist nach dem Kodex vorgeschrieben, dass der Prüfer oder die Prüfungsgesellschaft bestimmt, ob eine Kommunikation mit allen, die mit der verantwortlichen Unternehmensführung betraut sind, ebenfalls erforderlich ist, damit diese ausreichend informiert sind.
Die Änderungen treten zum 1. Juli 2014 in Kraft und werden in das Handbuch zum Ethikkodex für berufsständische Rechnungsleger Ausgabe 2014 aufgenommen. Das Handbuch kann jeweils käuflich über die Internetseite des IFAC erworben werden.
Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Interntseite des IFAC ind der Presseerklärung des IESBA und der Grundlage für Schlussfolgerungen.