EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2013/9

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03.04.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht dazu erstellt, wie die eingegangenen Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf ED/2013/9 'IFRS für KMU - Vorgeschlagene Änderungen am International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen' in der endgültigen Stellungnahme gegenüber dem IASB berücksichtigt wurden.

Der am 3. Oktober 2013 vom IASB veröffentlichte Entwurf ED/2013/9 enthält Vorschläge, die Ausfluss der ersten umfassenden Überprüfung des Standards sind, die jeweils im Dreijahresabstand durchführt werden soll. Der IASB schlägt damit kleinere Änderungen an 21 der 35 Abschnitte vor. EFRAG hatte am 31. Oktober 2013 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem am 4. März 2014 die endgültige Stellungnahme folgte. Darin hatte EFRAG der Meinung Ausdruckgegeben, dass der IFRS für KMU nicht auf Grundlage von Änderungen an den vollen IFRS geändert werden sollte, solange diese nicht umgesetzt worden sind. EFRAG hält die Überprüfung nach der Einführung für die beste Möglichkeit, festzustellen, ob die entsprechenden Änderungen auch für eine Übernahme in den IFRS für KMU geeignet sind.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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