Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1

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11.04.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' im Rahmen der Angabeninitiative veröffentlicht.

EFRAG begrüßt die Angabeninitiative des IASB, die zur Veröffentlichung eines ersten Entwurfs - ED/2014/1 Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) - am 25. März 2014 geführt hat. Der Teilbereich Angabeninitiative - Änderungen an IAS 1 zielt darauf ab, Hürden zu beseitigen, die Ersteller aufgrund bestimmter Formulierungen in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen.

EFRAG begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen, da sie Unternehmen in die Lage setzen würden, mehr Ermessen bei der Darstellung und Angabe von Informationen auszuüben, und somit zu einer Verbesserung der Qualität und der Relevanz von Angaben im Anhang führen würden. EFRAG schlägt jedoch einige Verbesserungen in den Formulierungen der vorgeschlagenen Änderungen vor.

Als grundlegende Anmerkung führt EFRAG an, dass zu erwägen sein, ob der IASB fordern sollte, unwesentlichen Angaben zu unterlassen - derzeit heißt es, dass unwesentliche Angaben nicht notwendig sind. EFRAG ist der Meinung, dass eine direkte Unterlassungsvorschrift eher zu einem Verhaltenswandel bei den Erstellern führen wird. EFRAG fragt auch, ob es nicht sinnvoll sein, dass Angaben in Bezug auf gewählte Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden nur dann erfolgen, wenn die IFRS-Vorschriften tatsächlich eine Wahlmöglichkeit bieten.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 12. Mai 2014 erbeten.

Hinweis: Am 23. Mai 2014 wurde die Frist für die Einreichung von Kommentaren bis zum 20. Juni 2014 verlängert.

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