EU-Verordnung zur Finanzierung von IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB im Amtsblatt veröffentlicht

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08.04.2014

Die Verodnung (EU) Nr. 258/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung für den Zeitraum 2014-2020 wurde heute im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Verordnung bildet die rechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Finanzierung der IFRS-Stiftung und von PIOB für den Zeitraum 2014-2020 und von EFRAG für den Zeitraum 2014-2016. In Bezug auf EFRAG wurde vor dem Hintergrund möglicher Reformen, die sich aus dem Maystadt-Bericht ergeben können, eine Beschränkung von drei Jahren eingeführt.

Zu den Voraussetzungen für die Finanzierung heißt es in der Verordnung:

Unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf die im Bericht des Sonderberaters enthaltenen Empfehlungen hin eingetreten sind, sollte die Kommission im März 2014 und ab 2015 jährlich spätestens im Juni Berichte zum Fortschritt bei EFRAG bei der Umsetzung der Reformen betreffend ihre Organisationsstruktur vorlegen. Das IASB hat die Überprüfung des Rahmenkonzepts eingeleitet. Nach der Vorlage des überarbeiteten Rahmenkonzepts sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über mögliche Änderungen erstatten, die in das Rahmenkonzept aufgenommen wurden, sowie die Gründe hierfür nennen, wobei ein Schwerpunkt auf den Aspekten Vorsicht und Verlässlichkeit liegen sollte, um sicherzustellen, dass ein, wie in der Richtlinie 2013/34/EU niedergelegt, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

Zugang zum vollständigen Text der Verordnung in deutscher Sprache im Amtsblatt auf der Internetseite der EU haben Sie hier. Die Verordnung ist auch in allen anderen Sprachen der EU verfügbar.

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