FASB veröffentlicht Leitlinien zu Angaben zur Annahme der Unternehmensfortführung

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27.08.2014

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat Änderungen an US-GAAP herausgegeben, die Angaben betreffen, die in Bezug auf die Annahme der Unternehmensfortführung zu leisten sind. Die Änderungen bestehen in Leitlinien dazu, wann und wie diese Angaben im Abschluss zu leisten sind. Ein in die gleiche Richtung gehendes Projekt des IASB konnte bisher nicht abgeschlossen werden.

Mit den Änderungen wird vorgeschrieben, dass ein Unternehmen regelmäßig Prüfungen der Annahme der Unternehmensführung durchzuführen hat. Dabei fußen die Änderungen im Wesentlichen auf bereits bestehenden entsprechenden Vorschriften für Prüfer, die allerdings ausgeweitet wurden. Insbesondere geht es um folgenden Punkte:

  • Es wird eine Definition des Begriffs der erheblichen Zweifel eingeführt;
  • es wird eine Prüfung der Fortführungsmöglichkeit des Unternehmens in jeder Berichtsperiode (einschließlich Zwischenberichtsperioden) gefordert; 
  • es werden Prinzipien für die Berücksichtigung möglicher Auswirkungen von Absichten der Unternehmensleitung eingeführt;
  • es werden bestimmte Angaben gefordert, wenn die erheblichen Zweifel als Ergebnis der Berücksichtigung von Absichten der Unternehmensleitung als gemildert angesehen werden;
  • es werden ausdrückliche Angaben gefordert, wenn die erheblichen Zweifel nicht als gemildert angesehen werden; und
  • es wird eine zukunftsgerichtete Beurteilung für den Zeitraum eines Jahres nach Veröffentlichung des Abschlusses gefordert.

Der IASB hatte ein ähnlich gelagertes Projekt auf seiner Agenda, das aus Einreichungen beim IFRS Interpetations Committee hervorgegangen ist. Allerdings ist es dem IASB nicht gelungen, das Projekt kurzfristig abzuschließen; die zwischenzeitlich geäußerten Meinungen reichten von der Ansicht, dass Änderungen dringend erorderlich seien, bis zur Sichtweise, dass alle notwendigen Vorschriften bereits in den IFRS verankert seien und nur konsequent angewendet werden müssten. Das Projekt des IASB soll im Rahmen der Angabeninitiative weiter erörtert werden.

Auf der Internetseite des FASB stehen Ihnen eine Presseerklärung, die Änderungen und ein FASB in Focus-Newsletter zur Verfügung. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben außerdem einen Heads Up-Newsletter verfasst, in dem die Änderungen erläutert werden. Die Änderungen des FASB treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2015 beginnen.

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