IPSASB schlägt Änderungen vor, die die IPSAS in Einklang mit jüngsten IASB-Verlautbarungen bringen sollen

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05.08.2014

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) veröffentlicht. Nach den Vorschlägen sollen einschlägige Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen des IASB und die Änderungen aus 'Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38)' in die IPSAS übernommen werden.

Von den Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen Zyklus 2009-2011 und Zyklus 2010-2012 sowie den Änderungen an IAS 16 und IAS 38, die im IPSASB-Entwurf 55 Verbesserungen an den IPSAS enthalten sind, wären vier IPSAS betroffen:

  • IPSAS 1 Darstellung des Abschlusses - Klarstellung der Anforderungen in Bezug auf Vergleichsinformationen
  • IPSAS 17 Sachanlagen - Klassifizierung von Wartungsausrüstung, Klarstellung der Neubewertungsmethode, akzeptable Abschreibungsmethoden für Vermögenswerte
  • IPSAS 28 Finanzinstrumente: Ausweis - steuerliche Auswirkungen von Ausschüttungen an Halter von Eigenkapitalinstrumenten
  • IPSAS 31 Immaterielle Vermögenswerte - Klarstellung der Neubewertungsmethode, akzeptable Abschreibungsmethoden für Vermögenswerte.

Dem Entwurf ist ein Anhang beigefügt, in dem alle Erwägungen des IPSASB zu den einzelenen Punkten enthalten sind einschließlich der Begründung, warum bestimmte begrenzte Änderungen des IASB in jüngster Zeit nach Meinung des IPSASB nicht in die IPSAS übernommen werden sollten. Zu den für eine Nichtübernhame genannten Gründen gehören die folgenden:

  • Die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf IFRS, zu denen kein IPSAS-Äquivalent existiert -beispielsweise erstmalige Anwendung, Unternehmenszusammenschlüsse, anteilsbasierte Vergütungen und Zwischenberichterstattung (in einigen Fällen betreibt der IPSASB Projekte, um solche Äquivalente zu entwickeln);
  • der bestehende entsprechende IPSAS ist nicht vollständig mit den IFRS konvergiert - beispielsweise Fremdkapitalkosten, nahe stehende Unternehmen und Personen, Lesitungne an Arbeitnehmer, Segmentberichterstattung, Finanzinstrumente;
  • kleinere Änderungen wurden nicht für relevant gehalten.

Im Entwurf ist kein vorgeschlagener Zeitpunkt des Inkrafttretens für die Änderungen genannt, falls diese finalisiert werden sollten.

Stellungnahmen werden bis zum 30. September 2014 erbeten. Der Entwurf steht Ihnen auf der Internetseite des IFAC zur Verfügung.

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