IASB schlägt Änderungen an IAS 7 als Ergebnis der Angabeninitiative vor

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18.12.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 7 'Kapitalflussrechnungen' veröffentlicht. Die Änderungen zielen darauf ab, die Informationen zu verbessern, die Abschlussadressaten in Bezug auf die Finanzierungstätigkeiten und die Liquidität eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden. Stellungnahmen werden bis zum 17. April 2015 erbeten.

 

Hintergrund

Der IASB hat 2013 in Ergänzung seiner Arbeiten im Rahmen des Projekts zum Rahmenkonzept eine Initiative zu Angaben in sein Arbeitsprogramm aufgenommen. Die Initiative setzt sich aus einer Reihe kleinerer Projekte zusammen, die darauf abzielen, zu eruieren, welche Möglichkeiten bestehen, Darstellungs- und Angabevorschriften in bestehenden Standards zu verbessern und zu vereinfachen. Zu diesen Projekten gehört ein Projekt mit begrenztem Umfang zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen zur Verbesserung der Informationen, die Abschlussadressaten in Bezug auf die Finanzierungstätigkeiten und die Liquidität eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf ED/2014/6 Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7) möchte der IASB zwei Ziele erreichen:

  • Verbesserte Informationen zu den Finanzierungstätigkeiten eines Unternehmens mit Ausnahme von Eigenkapitalposten. Der IASB schlägt vor, dass ein Unternehmen eine Überleitung der Beträge von der Eröffnungs- zur Schlussbilanz mit Ausnahme der Eigenkapitalposten für jeden Posten, für den Kapitalflüsse als aus Finanzierungstätigkeit resultierend in der Kapitalflussrechnung klassifiziert werden oder würden, anzugeben hat. Diese Überleitung sollte (i) Eröffnungsstände in der Bilanz, (ii) Veränderungen während der Berichtsperiode und (iii) Schlussstände in der Bilanz umfassen. Den vorgeschlagenen Änderungen ist ein erläuterndes Beispiel beigefügt.
  • Verbesserte Informationen über die Liquidität eines Unternehmens. Der IASB schlägt vor, die geforderten Angaben um Angaben zu Beschränkungen zu erweitern, die Auswirkungen auf die Entscheidungen eines Unternehmens im Hinblick auf die Verwendung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten haben. Dies schließt Steuerverbindlichkeiten ein, die sich aus der Repatriierung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten aus dem Ausland ergeben würden.

Dieser Entwurf ist der erste Entwurf des IASB, der auch vorgeschlagene Änderungen an der IFRS-Taxonomie enthält, mit denen die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen widergespiegelt würden.

 

Abweichende Meinung

Ein Boardmitglied hat gegen die Veröffentlichung des Entwurfs gestimmt, weil es der Meinung ist, dass (i) es sachgerechter wäre, die vorgeschlagenen Änderungen allgemeiner im Rahmen des Projekts zu Angabeprinzipien anzugehen, (ii) die vorgeschlagenen Änderungen nicht die Bedürfnisse der Abschlussadressaten erfüllen und (iii) die Kosten für die Erstellung der vorgeschlagenen Überleitung höher als erwartet sein könnten.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Der Entwurf enthält keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens. Allerdings wird vorgeschlagen, dass die Änderungen prospektiv ohne weitere Übergangsvorschriften anzuwenden sein sollten.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

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