Übernahme der Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen 2011-2013 in europäisches Recht

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19.12.2014

Die Europäische Union hat die Änderungen, die sich aus den jährlichen Verbesserungen 2011-2013 ergeben haben, für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 1361/2014 vom 18. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 19. Dezember 2014 werden die Jährlichen Verbesserungen Zyklus 2011–2013 übernommen, die der IASB im Dezember 2013 herausgegeben hat.

Die Änderungen hatten direkte Auswirkungen auf folgende Standards:

  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
    (nur Änderungen an der Grundlage für Schlussfolgerungen, deshalb nicht Teil der EU-Übernahme),
  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse,
  • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und
  • IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.

Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen zielt darauf ab, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.

Die Änderungen treten in der EU für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen; eine frühere Anwendung ist allerdings zulässig, sodass Unternehmen in der EU auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Juli 2014) einhalten können.

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