IDW-Stellungnahme zu Güteaussagen in Bezug auf integrierte Berichterstattung

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23.12.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem internationalen Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) Stellung zu dessen Diskussionspapieren zu externen Bestätigungen im Zusammenhang mit der integrierten Berichterstattung von Unternehmen genommen.

Während der Entwicklung des Rahmenkonzepts des IIRC wurde verschiedentlich die "Prüfbarkeit" von integrierten Berichten als Hindernis einer weiteren Verbreitung der integrierten Berichterstattung genannt. Gleichzeitig betonten Investoren, integrierte Berichte nur zu nutzen, wenn diese einer Prüfung durch einen unabhängigen Dritten unterlegen haben. Vor diesem Hintergrund und auch, um die Glaubwürdigkeit und die Konsistenz der integrierten Berichterstattung insgesamt zu fördern, hat der IIRC im Juli 2014 zwei Diskussionspapiere zu diesem Thema veröffentlicht.

In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW eher kritisch. Zum einen wird angemerkt, dass viele der Fragen in den Diskussionspapieren eher die Erstellung von integrierten Berichten betreffen, nicht deren Prüfung. Zum anderen kritisiert das IDW, dass das Rahmenkonzept in dieser Diskussion als gegeben hingestellt wird. Nach Meinung des IDW sollten aber auch möglicherweise erforderliche Änderungen am Rahmenkonzept nicht ausgeschlossen werden.

Zugang zu englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des IDW.

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