Regierungsvorlage für das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 veröffentlicht

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07.12.2014

Zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 ist eine Regierungsvorlage veröffentlicht worden. Durch das RÄG 2014 soll das österreichische Bilanzrecht insgesamt modernisiert werden, und es sind weitere Erleichterungen für Kleinstunternehmen vorgesehen. Die Beschlussfassung ist noch für 2014 geplant.

Die Regierungsvorlage enthält im Vergleich zum Begutachtungsentwurf unter anderem folgende Änderungen (zitiert nach einer Zusammenfassung des AFRAC):

  • Anstelle einer Verpflichtung zur Passivierung bestimmter Aufwandsrückstellungen soll das derzeit bestehende Wahlrecht beibehalten werden.
  • Die Berechnung der Schwellenwerte gemäß § 221 UGB für Mutterunternehmen hat nur mehr für Aktiengesellschaften auf konsolidierter oder aggregierter Basis zu erfolgen – ursprünglich war die Berechnung auf konsolidierter oder aggregierter Basis für alle Rechtsformen vorgesehen.
  • Das Gliederungsschema der Bilanz wird um einen gesonderten Posten für aktive latente Steuern ergänzt.
  • Zusätzlich zu den schon im Begutachtungsentwurf vorgeschlagenen Änderungen des Gliederungsschemas der GuV soll eine weitere Zwischensumme „Ergebnis nach Steuern“ eingefügt werden. Darin sind die Steuern vom Einkommen und Ertrag bereits berücksichtigt, nicht aber die sonstigen Steuern.
  • Die Übergangsregeln sehen jetzt die Möglichkeit vor, bisher unterlassene Zuschreibungen bis zur Realisierung der stillen Reserven in eine Zuschreibungsrücklage einzustellen und die Verteilungsmöglichkeit der Veränderung langfristiger Rückstellungen aufgrund der geänderten Bestimmungen über fünf Jahre umfasst nun auch die latenten Steuerrückstellungen.
  • Die Änderungen des Privatstiftungsgesetzes wurden vollständig gestrichen.
Die Regierungsvorlage sowie weiteres Informationsmaterial ist auf der Internetseite des Parlaments der Republik Österreich erhältlich.

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