Papier des AASB zur Wesentlichkeit bei Angaben

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28.02.2014

Der australische Standardsetzer AASB hat ein Papier seines Stabs zu Wesentlichkeit im Zusammenhang mit Angaben herausgegeben. Darin wird den Vorwürfen der "Angabenüberlast" nachgegegangen, die oft gegenüber den IFRS erhoben werden, und es werden eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, die Ersteller kurzfristig befolgen können.

Das Papier mit dem Titel Angeben oder nicht angeben: Wesentlichkeit ist die Frage beginnt mit einer Zusammenfassung der jüngsten Debatte um die "Angabenüberlast" und verweist auch auf einige frühere Veröffentlichungen in diesem Zusammenhang: Komplexität in der Finanzberichterstattung bewältigen (Juni 2012) sowie die Papiere zur Entschlackung von Abschlüssen des britischen ASB vom April 2011 und Juni 2009. Danach werden in dem Papier die Gründe untersucht, warum die "Angabenüberlast" zu einem Problem wurde, wobei auf die Vorschriften der Standards, eine zunehmend prozesssüchtige Gesellschaft, Zeitdruck, die Einstellung der Prüfer, Schwierigkeiten bei Ermessensentscheidungen, Gruppenzwang und Angst vor Regulatoren eingegangen wird.

Bei den Rechnungslegungsstandards wird auch auf den Übergang auf die IFRS in Australien im Jahr 2005 eingegangen:

Der offensichtliche Sündenbock ist der Übergang auf IFRS, aber ist diese Zuweisung gerecht? Vor dem Übergang auf die IFRS 2005 waren bereits große Teile der australischen Rechnungslegungsstandards mit den IAS konvergiert, und während die IFRS daher durchaus einen Teil der Schuld verantworten müssen, sollten sie nicht die gesamte Schuld zugeschrieben bekommen.

In dem Papier werden die Projekte des IASB im Zusammenhang mit der Angabeninitiative begrüßt, es wird aber auch darauf hingewiesen, dass es einige Zeit dauern könne, bis diese abgeschlossen sind. Deshalb werden in dem Papier eine Reihe von sofort wirksamen "bedeutenden Dingen, die nicht gemacht werden sollten, wenn man entscheidet, welche Informationen in den Abschluss aufgenommen werden" genannt. Die Ratschläge sind die folgenden:

  • Übernehmen Sie nicht jede Angabe, die in Musterabschlüssen gezeigt werden, denn diese Muster sollen alle möglichen Szenarien abdecken.
  • Übernehmen Sie nicht blind, was andere Unternehmen angeben, sondern üben Sie Ermessen bei der Entscheidung aus, welche Angaben sachgerecht sind.
  • Wiederholen Sie nicht einfach Informationen aus dem Vorjahr, sondern passen Sie sich geänderten Umständen an.
  • Geben Sie nicht jede Wahl der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode nach den Rechnungslegungsstandards an, wenn diese nicht relevant oder notwendig sind, um die zur Verfügung gestellten Informationen zu verstehen; dies beinhaltet auch, keine Wahl der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode für Sachverhalte anzugeben, die gar nicht im Abschluss auftauchen.
  • Nehmen Sie nicht an, dass der Prüfer jede Angabe fordern wird, die in den Rechnungslegungsstandards genannt wird.
  • Haben Sie keine Angst vor den Regulierern, die zunehmend bestätigen, dass sie unwesentliche Sachverhalte nicht verfolgen werden.

Sie können sich das englischsprachige Papier To Disclose or Not to Disclose: Materiality is the Question direkt von der Internetseite des AASB herunterladen.

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