Malaysia finalisiert Rechnungslegungsstandard für nicht börsennotierte Unternehmen

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17.02.2014

Der malaysische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) hat den 'Malaysian Private Entities Reporting Standard' (MPERS) für nicht börsennotierte Unternehmen herausgegeben. Der MPERS basiert auf dem IFRS für KMU wie vom IASB im Juli 2009 herausgegeben, weist aber einige begrenzte Änderungen auf.

Der neue Standard ist das Ergebnis eines langen Konsultationsprozesses, in dessen Rahmen im März 2013 zunächst ein "Fahrplan" für die Übernahme eines Äquivalent zum IFRS für KMU veröffentlicht wurde, dem im August 2013 überarbeitete Vorschläge in Fom eines Entwurfs folgten.

Der MPERS wird den derzeitigen Malaysian Private Entity Reporting Standards (PERS) ersetzen, der auf den International Accounting Standards mit Stand 2003 fußt und der mit Inkrafttreten des MPERS zurückgezogen werden wird.

Der MPERS kann von 'private entities' wie im malaysischen Companies Act von 1965 definiert angewendet werden. Dies sind Unternehmen, die nach den Vorschriften der Malaysian Securities Commission (Wertpapieraufsicht) oder Bank Negara Malaysia (Zentralbank) nicht verpflichtet sind, Abschlüsse zu erstellen und einzureichen, und die keine Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen oder gemeinsam beherrschte Unternehmen solcher zur Abschlusserstellung verpflichteten Unternehmen sind. Diese private entities werden die Wahl haben, entweder den MPERS oder die vollen Malaysian Financial Reporting Standards (MFRS) anzuwenden, die den IFRS äquivalent sind.

Die wesentlichen Änderungen, die gegenüber dem IFRS für KMU vorgenommen wurden, sind die folgenden:

  • Anwendung auf "private entities". Da der MPERS auf diese Gruppe von Unternehmen anzuwenden sein soll, wurden alle Bezüge auf "KMU" und "öffentlich rechenschaftspflichtig" ersetzt oder gestrichen, um den Anwendungsbereich des MPERS widerzuspiegeln.
  • Konzernabschlüsse. Das oberste malaysische Mutterunternehmen hat einen Konzernabschluss aufzustellen, unabhängig davon, ob irgendeine nicht aus Malaysia stammende Obergesellschaft einen Konzernabschluss aufstellt.
  • Ertragsteuern. Die Vorschriften für die Bilanzierung von Ertragsteuern wurden an die Vorschriften in MRFS 112 Income Taxes (malaysisches Äquivalent zu IAS 12 Ertragsteuern) angepasst. Der IASB erwägt, ähnliche Änderungen am IFRS für KMU vorzunehmen, und hat entsprechende Vorschläge in seinen Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU vom Oktober 2013 aufgenommen.
  • Immobilien. Die Vorschriften im MPERS wurden an für Malaysia spezifische Vorschriften im FRS 201 Property Development Activities angepasst, und Prinzipien, die im Einklang mit IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien stehen wurden gestrichen, da für nicht börsennotierte malaysische Immobiliengesellschaften die Anwendung der den IFRS entsprechenden malaysischen Vorschriften aufgeschoben wurde.

Der MPERS tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Der MASB hat eine englischsprachige Presseerklärung zur Veröffentlichung des MPERS auf seiner Internetseite veröffentlicht.

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