FASB gibt Leitlinien zur Bilanzierung von Dienstleistungskonzessionen heraus
24.01.2014
Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat mit ASU No. 2014-05 'Service Concession Arrangements' bereits die fünfte Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) in diesem Jahr veröffentlicht. Sie befasst sich mit der Bilanzierung von Dienstleistungskonzessionen und stellt Einklang mit den in IFRIC 12 niedergelegten Bilanzierungsprinzipien her.
Insbesondere wird es Betreiber-Unternehmen verboten, eine Dienstleistungskonzessionsvereinbarung mit einem öffentlichen Auftraggeber als Leasingverhältnis zu bilanzieren. Des Weiteren wird klargestellt, dass die im Rahmen einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung genutzte Infrastruktur vom Betreiber-Unternehmen nicht als Sachanlagen anzusetzen ist.
ASU No. 2014-05 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 15. Dezember 2014 beginnen.
ASU 2014-05 ist auf der Internsetseite des FASB erhältlich.