Taiwan lässt Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 40 zu
10.01.2014
Taiwanesischen Unternehmen, die ihren Abschluss gemäß IFRS aufstellen, ist es ab dem 1. Januar 2014 erlaubt, für die Bilanzierung ihrer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien das Modell des beizulegenden Zeitwerts anzuwenden. Bislang durfte in Taiwan in Abweichung zu den Regelungen in IAS 40 nur das Anschaffungskostenmodell angewendet werden.
Weitere Informationen über die Anwendung der IFRS in Taiwan sind im entsprechenden Länderprofil auf der Internetseite des IASB abrufbar.