Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum Diskussionspapier zu Macro Hedging

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01.07.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier zum Neubewertungsansatz für Portfolien bei Macro Hedging veröffentlicht.

EFRAG lobt die Bemühungen des IASB, die darauf abzielen, die Risikomanagementpraxis der Banken umfassend zu analysieren und neue Ansätze für deren bilanzielle Abbildung zu suchen. EFRAG unterstützt die Ansicht, dass ein neues Modell für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen für offene Portfolien, die auf Nettorisikobasis gesteuert werden, notwendig ist.

Allerdings lehnt EFRAG die Ausweitung des Anwendungsbereichs ab, die mit dem Diskussionspapier DP/2014/1 Bilanzierung dynamischer Risikomanagementtätigkeiten – ein Neubewertungsansatz für Portfolien bei Macro Hedging vorgenommen wurde ab, da nunmehr nicht nur offene Portfolien betrachtet werden, sondern alle Portfolien, die dynamisch gesteuert werden. Bei Abspaltung des Projekts zu Macro Hedge Accounting vom Projekt zur allgemeinen Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen war dies noch nicht vorgesehen. EFRAG ist nicht der Meinung, dass die Neubewertung aller Portfolien, die dynamisch gesteuert werden, ohne zu berücksichtigen, ob Sicherungsbeziehungen vorliegen, zu entscheidungsnützlichen Informationen führt, da so eine Bewertungsgrundlage gewählt wird, die nicht im Einklang mit dem zugrunde liegenden Geschäftsmodell steht.

EFRAG fordert den IASB daher auf, das Modell für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen im Einklang mit der ursprünglichen Zielsetzung des Projekts zu entwickeln, also eine Lösung zu erarbeiten, die sich allein der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen widmet und nicht der Risikosteuerung insgesamt. Eine solche Lösung würde die Bilanzierungsanomalien verringern, die einem gemischten Bewertungsmodell innewohnen, bei denen die Grundgeschäfte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und die Sicherungsinstrumente zum beizulegenden Zeitwert. Im Gegensatz zum Ansatz im Diskussionspapier würde ein solcher, begrenzterer Ansatz auch nicht Bewertungsregeln in IFRS 9 Finanzinstrumente außer Kraft setzen, nach denen die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten für einige Finanzinstrumente sachgerecht ist.

Zum Stellungnahmeentwurf (in Anbetracht der Komplexität des Themas mit einem Umfang von 56 Seiten) auf der Internetseite gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 10. Oktober 2014 erbeten.

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