Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen in Bezug auf die Anwendung der Konsolidierungsausnahme

  • EFRAG Image

21.07.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10 'Konzernabschlüsse' und IAS 28 'Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures' veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen gelten der Adressierung von Sachverhalten, die sich aus der Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften ergeben haben.

Mit dem Entwurf ED/2014/2 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) hatte der IASB Änderungen vorgeschlagen, die folgende Sachverhalte klarstellen sollen:

  • Ausnahme von der Erstellung eines Konzernabschlusses. Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird bestätigt, dass ein Unternehmen die Konsolidierungsausnahme auch dann anwenden kann, wenn sein Mutterunternehmen seine Tochtergesellschaften zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 10 bilanziert.
  • Ein Tochterunternehmen, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen. Ein Tochterunternehmen, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen, ist nicht zu konsolidieren, wenn das Tochterunternehmen selbst eine Investmentgesellschaft ist.
  • Anwendung der Equity-Methode durch einen Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, auf ein Beteiligungsunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist. Bei der Anwendung der Equity-Methode auf ein Beteiligungsunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist, behält ein Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei, die das Beteiligungsunternehmen auf seine Beteiligungen an Tochterunternehmen anwendet, bei, es sei denn, der Investor ist an einem Joint Venture beteiligt, bei dem das Joint Venture eine Investmentgesellschaft ist.

EFRAG begrüßt im Stellungnahmeentwurf die ersten beiden Vorschläge. Allerdings lehnt EFRAG den dritten Vorschlag ab. Nach Meinung von EFRAG sollte IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures im Einklang mit den Prinzipien stehen, die IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen zugrunde liegen. EFRAG weist insbesondere darauf hin, dass die Buchungseinheit in Bezug auf das Beteiligungsunternehmen die Beteiligung selbst ist, nicht die einzelnen Vermögenswerte und Schulden des Beteiligungsunternehmens. Daher sei es nicht relevant, IFRS 10 Konzernabschlüsse zu spiegeln.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 5. September 2014 erbeten.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.