Stellungnahme von AFRAC zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3

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11.06.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Bitte um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RfI) zu IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' genommen.

Zur Frage der Separierbarkeit des Firmenwerts von anderen immateriellen Vermögenswerten ist AFRAC der Ansicht, dass die Unterscheidung zwischen Firmenwert und anderen immateriellen Vermögenswerten nützlich ist. AFRAC ist jedoch der Ansicht, dass die zu aktivierenden Vermögenswerte auf solche beschränkt werden sollten, die entweder ein gesetzlich durchsetzbares Recht (wie beispielweise Markenzeichen oder Patente) darstellen oder die zumindest verlässlich bewertet werden können.

Zur Frage der Nicht-Abschreibung von Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer bringt AFRAC zum Ausdruck, dass es das Verbot der planmäßigen Abschreibung von Firmenwerten nicht befürwortet, da die Nutzungsdauer eines Firmenwerts nach Ansicht des AFRAC nicht unbegrenzt ist, da das Geschäftsumfeld und die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen Firmenwerte zugeordnet sind, sich im Zeitablauf ändern, bis die Umstände zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr bestehen, und es daher zweifelhaft ist ob der Firmenwert weiterhin wirtschaftlichen Wert hat. Auch wenn der erworbene Geschäftsbetrieb weiterhin Teil des Geschäftsbetriebs des Erwerbers sei, sei es sehr wahrscheinlich, dass sich dieser verändert hat und der Firmenwert dann einen originären und nicht mehr einen derivativen Firmenwert darstellt. Da IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte die Aktivierung von originären Firmenwerten verbietet, sei es konzeptionell unsauber, dass ein derivativer Firmenwert für unbegrenzte Zeit in der Bilanz ausgewiesen werden darf.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

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