Neue EFRAG-Struktur tritt zum 31. Oktober 2014 in Kraft

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19.06.2014

Am 16. Juni 2014 haben in der EFRAG-Generalversammlung die sieben gegenwärtigen EFRAG-Mitgliedsorganisationen die überarbeitete Satzung und die überarbeiteten Regeln für die internen Handlungsabläufe verabschiedet und acht neue Mitglieder berufen, unter ihnen das DRSC. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens 31. Oktober 2014 wurde gewählt, weil die EU-Kommission den neuen Präsidenten erst nach Anhörung des EU-Parlaments und des Rats nominieren kann, was vor dem Hintergrund der Wahlen zum Europaparlament erst zu Beginn des Herbstes erwartet wird.

Die überarbeitete Satzung und die überarbeiteten Regeln für die internen Handlungsabläufe spiegeln die Empfehlungen aus dem Maystadt-Bericht wider und sehen die Einrichtung eines neuen EFRAG Boards vor, der für alle Positionen von EFRAG verantwortlich sein wird und dem Ziel dienen soll, dass Europa mit einer Stimme auf Grundlage eines konsensbasierten Entscheidungsprozesses im Board spricht.

Nach den überarbeiteten Regeln für die internen Handlungsabläufe vertritt der Board EFRAGs Position nach Erwägung des fachlichen Rats des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Konsultationsprozesses. Der Board ist außerdem dafür verantwortlich, einen offenen und transparenten Konsultationsprozess mit europäischen Anwendern sicherzustellen, der Diskussionspapiere, Entwürfe von Stellungnahmen, Entwürfe von Konsultationsdokumenten und Entwürfe von Übernahmeempfehlungen mit einschließt. Insbesondere werden in den überarbeiteten Regeln für die internen Handlungsabläufe die folgenden Verantwortlichkeiten des Boards festgehalten:

  • Festlegung der strategischen Ausrichtung von EFRAG unter Berücksichtigung der Prioritäten, die die EU-Kommission hinsichtlich der Entwicklung von internationalen Finanzberichterstattungsstandards (IFRS) definiert hat;
  • Anweisung von TEG und Einholung von dessen fachlichen Rat in Bezug auf Sachverhalte, die für die Position des EFRAG Boards relevant sind, Beaufsichtigung der Arbeit von TEG und Anleitung von TEG sowie Rückmeldungen an TEG zu seiner Arbeit;
  • Festlegung der Ausrichtung der Feldarbeit von EFRAG, wenn gesonderte Konsultationen oder Untersuchungen als notwendig angesehen werden, um eine wirtschaftliche Beurteilung zu ermöglichen;
  • Sicherstellung der optimalen Nutzung europäischer Ressourcen;
  • Beratung der EU-Kommission bei der strategischen Ausrichtung hinsichtlich der Finanzberichterstattung;
  • Erwägung von und Stellungnahme in Bezug auf vorgeschlagene (Weiter-)Entwicklungen von Verordnungen, Direktiven, Leitlinien und Hinweisen auf Verlangen der EU-Kommission;
  • Entscheidung über die Forschungsaktivitäten von EFRAG nach Konsultation mit der EU-Kommission und nach öffentlicher Konsultation zu der Frage, welche Projekte auf die Forschungsagenda genommen werden sollen, wenn dies für notwendig gehalten wird, um die Rechnungslegungsdebatte in Europa zu fördern und Einfluss auf den IASB zu nehmen; und
  • Stellungnahme zu den Agendakonsultationen des IASB nach Rücksprache mit der EU-Kommission und nach öffentlicher Konsultation.

Der Fachexpertenausschuss (TEG), der mindestens zehn Mal im Jahr physisch für mindestens drei Tage zusammenkommen soll, berät den EFRAG Board fachlich, wobei die letztliche Verantwortung für EFRAG-Positionen allein beim Board liegt. Der Ausschuss übermittelt seine fachliche Einschätzung, Argumente und Analysen auf Grundlage seiner fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen und der Ergebnisse des Konsultationsprozesses. Der fachliche Rat des Ausschusses bildet dann Teil der Arbeitspapiere, die dem Board zwecks Finalisierung und Verabschiedung vorgelegt werden. Der Fachausschuss wird sich auch in die Forschungsaktivitäten im Bereich Finanzberichterstattung einbringen, die der Board aufnimmt. Es wird erwartet, dass der Fachexpertenausschuss verlässliche fachliche Beurteilungen erarbeitet, die von abgewogenen Meinungen unterstützt werden, ohne dass Partikularinteressen von Mitglieds- oder nominierenden Organisationen diese beeinflussen.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen die folgenden weiterführenden Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

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