IDW-Stellungnahme zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3

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02.06.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RfI) zu IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' Stellung genommen. Insbesondere sieht das IDW die Nichtabschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten kritisch.

In seiner Eingabe wiederholt ds IDW bereits früher geäußerte Bedenken in Bezug auf die Nichtabschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts. Dieser sollte aus Gründen der Praktikabilität, Verlässlichkeit und Nachprüfbarkeit planmäßig über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben werden – ergänzt um einen regelmäßigen Test auf Wertminderung.

Darüber hinaus weist das IDW auf Probleme hin, beispielsweise bei der Bestimmung eines Geschäftsbetriebs nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüssen und der Separierung von immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer vom Geschäfts- oder Firmenwert. Zudem fehlten weiterhin Regelungen zur bilanziellen Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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