IASB schlägt Änderungen in Bezug auf die Anwendung der Konsolidierungsausnahme vor

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11.06.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10 'Konzernabschlüsse' und IAS 28 'Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures' veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen gelten der Adressierung von Sachverhalten, die sich aus der Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften ergeben haben. Stellungnahmen werden bis zum 15. September 2014 erbeten.

 

Hintergrund

Im Oktober 2012 hat der IASB Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) veröffentlicht und damit eine Ausnahme in Bezug auf die Konsolidierung von Tochterunternehmen unter IFRS 10 Konzernabschlüsse gewährt, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer 'Investmentgesellschaft' erfüllt. Im Nachgang gingen beim IFRS Interpretations Committee verschiedene Anfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ausnahme ein. Das Committee empfahl dem IASB, die Sachverhalte im Rahmen eines eng umrissenen Projekts zu adressieren, und im März 2014 nahm der IASB das Projekt IFRS 10/IAS 28 — Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften offiziell in sein Arbeitsprogramm auf.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Mit dem Entwurf ED/2014/2 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) schlägt der IASB Änderungen vor, die folgende Sachverhalte klarstellen sollen:

  • Ausnahme von der Erstellung eines Konzernabschlusses. Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird bestätigt, dass ein Unternehmen die Konsolidierungsausnahme auch dann anwenden kann, wenn sein Mutterunternehmen seine Tochtergesellschaften zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 10 bilanziert.
  • Ein Tochterunternehmen, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen. Ein Tochterunternehmen, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen, ist nicht zu konsolidieren, wenn das Tochterunternehmen selbst eine Investmentgesellschaft ist.
  • Anwendung der Equity-Methode durch einen Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, auf ein Beteiligungsunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist. Bei der Anwendung der Equity-Methode auf ein Beteiligungsunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist, behält ein Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei, die das Beteiligungsunternehmen auf seine Beteiligungen an Tochterunternehmen anwendet, es sei denn, der Investor ist an einem Joint Venture beteiligt, bei dem das Joint Venture eine Investmentgesellschaft ist.

 

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Entwurf enthält keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens. Es werden auch keine gesonderten Übergangsvorschriften vorgeschlagen.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

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