Zwei endgültige und eine vorgeschlagene AFRAC-Stellungnahme veröffentlicht

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31.03.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite endgültige Stellungnahmen zu den Themen "Aufstellung und Prüfung eines Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB" und "Sonderfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und vergleichbaren Finanzinstrumenten beim Emittenten" sowie einen Stellungnahmeentwurf zum Thema "Folgebewertung von Beteiligungen im Jahresabschluss nach UGB" zur Verfügung.

Die Stellungnahme zur Corporate Governance basiert auf den beiden AFRAC-Stellungnahmen "Corporate Governance-Bericht gemäß § 243b UGB" (vom Dezember 2008) und "Prüfung des Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB" (vom Juni 2011). Die beiden Stellungnahmen wurden zu einer gemeinsamen Stellungnahme zusammengeführt wobei die Stellungnahme aus dem Jahr 2008 an die aktuellen regulativen Vorgaben angepasst und die Stellungnahme aus dem Jahr 2011 inhaltlich unverändert integriert wurde. Die Stellungnahme können Sie hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Die Stellungnahme zur Bilanzierung von zusätzlichem Kernkapital beschäftigt sich mit der unternehmensrechtlichen Einordnung der Finanzinstrumente beim Emittenten und in Abhängigkeit dieser Einordnung mit der unternehmensrechtlichen Bilanzierung des zusätzlichen Kernkapitals. Der Anwendungsbereich der Stellungnahme ist aber nicht auf Kreditinstitute beschränkt. Die entwickelten Grundsätze gelten bei vergleichbarem Kapital auch für andere Unternehmen. Die Stellungnahme können Sie hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Der Entwurf der Stellungnahme zur Folgebewertung von Beteiligungen beschäftigt sich unter anderem mit der Definition von Beteiligungen, Anhaltspunkten für eine wesentliche Veränderung des beizulegenden Werts und der Frage nach einer Bewertungsuntergrenze für Beteiligungen. Den Stellungnahmeentwurf können Sie hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen. Zum Entwurf werden Kommentare bis zum 25. April 2014 erbeten.

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