Vorschläge zur Vereinheitlichung von verpflichtenden Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen in Zulassungsvorschriften

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27.03.2014

Die US-amerikanische Kooperation von Anleger-, Umwelt- und anderen Interessensgruppen CERES hat Empfehlungen in Bezug auf einen globalen Standard hinsichtlich Angabevorschriften zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren (Environment, Social und Governance, ESG) in Zulassungsvorschriften von Börsen weltweit ausgesprochen. In den Vorschlägen sind drei Kernvorschriften enthalten, die als Minimum beachtet werden sollten.

Die Vorschläge in Entwurf Vorgeschlagener Zulassungsstandard: Empfehlungen für Zulassungvorschriften in Bezug auf Nachhaltigkeitsangaben an Börsen bauen auf Ideen aus einem Konsultationspapier vom April 2013 auf. Zu der Konsultation waren Rückmeldungen von Anlegern aus allen Kontinenten eingegangen, wobei der größte Teil aus den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Deutschland, den Niederlanden und Südafrika stammten. Die Entwicklung der Vorschläge erfolgte auch Austausch mit vielen einschlägigen Gruppierungen in diesem Bereich, beispielsweise mit dem Weltbörsenverband und der Intitiative nachhaltiger Börsen (Sustainable Stock Exchanges, SSE).

Die vorgeschlagenen drei Kernvorschriften, die als Mindeststandard angesehen werden sollten, sind die folgenden:

  • Beurteilung der Wesentlichkeit von ESG-Angaben. Alle börsennotierten Unternehmen sollten im Rahmen ihrer jährlichen Einreichungen darlegen, wie wesentliche ESG-Sachverhalte identifiziert werden, wer in den Prozess eingebunden ist, welche Sachverhalte als wesentlich angesehen wurden und in welchem Zusammenhang diese Sachverhalte mit der Strategie und der finanziellen Leistung des Unternehmens stehen.
  • ESG-Angaben. Es wären Angaben in zehn Kategorien zu leisten (oder die Gründe für die nichtangabe zu nennen): (1) Unternehmensführung, (2) Umweltauswirkungen, (3) Beziehungen zu Regierungen und politische Mitarbeit, (4) Klimawandel, (5) Diversizität, (6) Arbeitnehmerbelange, (7) Menschenrechte, (8) Produkte und Leistungen, (9) Lieferkette und (10) lokale Aspekte.
  • Indexierung von ESG-Angaben. Jedes Unternehmen würde in seinen Abschluss eine Verknüpfung auf einen Inhaltsindex aufnehmen, der Anlegern dabei hilft, festzustellen, welche Angaben verfügbar sind und wo sie sich befinden.

Der Entwurf enthält jeweils weitere Erläuterungen zu den Vorschlägen einschließlich der jeweiligen Begründung, warum diese Vorschriften von den Anlegern als notwendig erachtet werden, und Empfehlungen, wie die Vorschläge umgesetzt werden können. Außerdem enthält der Entwurf folgende zusätzliche Empfehlungen (bei einigen werden Übergangszeiträume genannt):

  • Die Zeitrahmen für finanzielle und ESG-Berichterstattung sollte angeglichen werden.
  • ESG-Angaben sollten einer unabhängigen Prüfung unterzogen werden.
  • Große Unternehmen sollten die Zulassungsvorschriften sofort umsetzen; kleinere Unternehmen später folgen.
  • Regulierer sollten in Zusammenarbeit mit den Börsen die Umsetzung der Vorschriften beoachten und regelmäßig beurteilen
  • Gegebenenfalls sollten zusätzliche Angabekategorien für bestimmte Märkte oder Branchen aufgenommen werden.
  • Es sollte auf entsprechende Aus- und Weiterbildung und den Aufbau entsprechender Kapazitäten geachtet werden.

Zu Informations- und Vergleichszwecken enthält der Bericht auch einen Überblick über die einschlägigen Zualssungsvorschriften verschiedener Börsen.

Zum Entwurf kann bis zum 23. Juni 2014 Stellung genommen werden. Auf der Internetseite von CERES stehen Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

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