EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur ESMA-Konsultation zu alternativen Profitkennzahlen

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27.03.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) zu deren vorgeschlagenen 'Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen' veröffentlicht.

Im Entwurf der Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Leitlinien vom Februar 2014 hält EFRAG fest, dass alternative Profitkennzahlen "wenn sie sachgerecht verwendet und dargestellt werden, nützliche Informationen bieten und Anlegern helfen können, ein besseres Verständnis der finanziellen Leistung eines Unternehmens zu erlangen". Daher unterstützt EFRAG das Konzept klar definierter und erläuterter alternativer Profitkennzahlen, die über die Zeit hinweg einheitlich angewendet werden. EFRAG ist jedoch der Meinung, dass die von ESMA vorgeschlagene Definition viel zu weit gefasst sei und im Kontext der IFRS-Rechnungslegung nicht gut funktioniere.

EFRAG ist außerdem der Meinung dass der vorgesehene Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Leitlinien viel umfangreicher als sachgerecht sei und es dem Bezug auf  'alle Dokumente, die regulierte Informationen enthalten und öffentlich zugänglich gemacht werden' an einem klaren zugrunde liegenden Prinzip fehle. Insbesondere empfiehlt EFRAG, Prospekte und Teile von Prospekten aus dem Anwendungsbereich auszunehmen wie auch unter den CESR-Leitlinien der Fall war, den die vorgeschlagenen ESMA-Leitlinien ersetzen sollen.

Generell hat EFRAG fest, dass ESMA "keine klare Begründung dafür geliefert hat, warum die bestehen CESR-Leitlinien nicht länger als sachgerechte Leitlinien bietend angesehen und ersetzt werden sollen". In einigen Fällen ist EFRAG sogar der Meinung, dass die vorgeschlagenen Leitlinien negative Auswirkungen haben können. EFRAG weist zum Beispiel darauf hin, dass die Vorschriften in Bezug auf die Darstellungsprominenz wie derzeit im Entwurf enthalten dazu führen könnten, dass eine Art Deckelung der Menge der Informationen, die Unternehmen freiwillig zur Verfügung stellen dürfen, unabhängig davon eingerichtet wird, ob diese Informationen für den Adressaten nützlich sind. Außerdem ist EFRAG überzeugt, dass ESMA teilweise Gefahr laufe, Vorschriften einzuführen, die unbeabsichtigterweise zu Überfrachtung und Phrasendrescherei bei den Angaben führen können.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf sowie die entsprechende Presseerklärung sind auf der Internetseite von EFRAG abrufbar. Rückmeldungen können bis zum 25. April 2014 bei EFRAG eingereicht werden.

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