EU-Parlament stimmt für die EU-Finanzierung von IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB

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13.03.2014

Das EU-Parlament hat in seiner Plenarsitzung in Straßburg heute für die Fortsetzung der europäischen Mitfinanzierung von IFRS-Stiftung, Europäischer Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB) gestimmt.

Die Abstimmung folgt einer Einigung im Rahmen des informellen Trilogs, zu der die drei involvierten Institutionen (Europäischen Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament) Anfang Dezember 2013 gelangten.

Die heute verabschiedete Verordnung wird die rechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Finanzierung der IFRS-Stiftung und von PIOB für den Zeitraum 2014-2020 und von EFRAG für den Zeitraum 2014-2016 bilden. In Bezug auf EFRAG hat man sich vor dem Hintergrund möglicher Reformen, die sich aus dem Maystadt-Bericht ergeben können, auf eine Beschränkung von drei Jahren geeinigt.

Im Hinblick auf finanzielle Aspekte ist in der vorgeschlagenen Verordnung der Beitrag von jährlich etwa der folgenden Summen vorgesehen:

  • 4,3 Millionen Euro an die IFRS-Stiftung (17% ihres Budgets),
  • 3,4 Millionen Euro an EFRAG (43% des Budgets), und
  • 0,3 Millionen Euro an PIOB (22% des Budgets).

Binnenmarktkommissar Michel Barnier begrüßte die Abstimmung in einer Presseerklärung:

Die Unterstützung des EU-Parlaments für die Erneuerung des Finanzierungsprogramms für die IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass diese Organisationen weiterhin eine Hauptrolle in der Entwicklung von Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards spielen und dass europäische Interessen in diesem Prozess ausreichend berücksichtigt werden.

In Bezug auf EFRAG ist es mir besonders wichtig, dass nach den Empfehlungen von Philippe Maystadt letztes Jahr die Reform der Governance-Struktur sachgerecht und ohne Verzögerung umgesetzt wird. Ich werde auch sicherstellen, dass das Parlament umfassend über die Fortschritte unterrichtet wird, die EFRAG in dieser Hinsicht erzielt.

Die vollständige Presseerklärung steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung. Der vom Parlament angenommene Verordnungstext steht Ihnen in deutscher Sprache auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung (Angenommene Texte (Teil 2), ab Seite 158).

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