FASB schlägt Prozess für die Verbesserung seiner Entscheidungsfindung in Bezug auf Angaben vor

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05.03.2014

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen Entwurf veröffentlicht, in dem ein Entscheidungsprozess vorgeschlagen wird, den vom Board und von seinem Stab angewendet werden kann, wenn bestimmt wird, welche Angaben in Zwischen- und Jahresabschlüssen gefordert werden sollen. Außerdem sind Anmerkungen dazu enthalten, welche Arten von Informationen nicht im Anhang gefordert werden sollten.

Nach dem Entwurf ist vorgesehen, dass die folgenden drei Arten von Informationen im Anhang zur Verfügung gestellt werden sollten:

  • zusätzliche Informationen zu bestimmten Ausweiszeilen;
  • allgemeine Information über das Wesen des Unternehmens, seine Tätigkeiten, bestimmte Beschränkungen oder Privilegien, denen das Unternehmen unterliegt bzw. die es hat, sowie andere Vor- und Nachteile im Vergleich zu anderen Unternehmen;
  • Informationen zu vergangegenen Ereignissen und gegenwärtigen Umständen und Bedingungen, die Auswirkungen auf den Kapitalfluss haben oder haben können, aber nicht einzelne Ausweiszeilen betreffen.

Zu den Arten von Informationen, die nicht in den Angaben verlangt werden sollten, gehören die folgenden:

  • Informationen, die für die Lieferer von Ressourcen für eine bedeutende Anzahl von Unternehmen relevant sind,
  • Informationen, deren Bereitstellung zu kostenaufwendig wäre,
  • bestimmte zukunftsgerichtete Informationen (beispielsweise Vorhersagen von Ergebnissen, die jenseits der Kontrolle des Unternehmens liegen) mit Ausnahme der folgenden Informationen, die wichtig sein könnten:
    • Schätzungen und Annahmen, die als Eingabe für Bewertungen dienen,
    • bestehende Pläne und Strategien in Bezug auf Sachverhalte, die innerhalb der Kontrolle der Unternehmensleitung liegen,
    • Auswirkungen bestimmter künftiger Änderungen in bestehenden Umständen auf bestimmte Ausweiszeilen oder das Unternehmen als Ganzes.

Bei Verabschiedung würde der Entwurf ein zusätzliches Kapital in der Konzeptverlautbarung Nr. 8 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 14. Juli 2014 erbeten.

Angabefragen werden derzeit international weit diskutiert und es werden viele Studien und Berichte dazu veröffentlicht - die jüngsten Beispiele sind das Papier des AASB zu Wesentlichkeit bei Angaben und der Bericht des ICAEW mit der Forderung nach Änderungen bei den Angaberegeln. Obwohl viel der Kritik in diesem Zusammenhang gegen die Ersteller, Prüfer und Regulierer mit ihrer "Abhakmentalität" gerichtet ist, hielt der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst in seiner Ankündigung des Zehn-Punkte-Plans für Angaben fest, dass eine Änderung der mentalen Einstellung bei allen involvierten Parteien notwendig sei - auch bei den Standardsetzern selbst. Aus diesem Grund hat der IASB zwei Projekte zu Angaben aufgenommen: die sogenannte kurzfristige Angabeninitiative, die darauf abzielt, Formulierungen und Vorschriften in IAS 1 Darstellung des Abschlusses zu verbessern, durch die sich Ersteller, Prüfer und Regulierer veranlasst sehen, zur Angabenüberlast beizutragen, (ein Entwurf wird noch diesen Monat erwartet) und ein Forschungsprojekt zu einem Angabenrahmenkonzept, das den allgemeineren Herausforderungen gewidmet ist, die die Wirksamkeit von Angaben betreffen. Der jetzt vorgeschlagene Entscheidungsprozess des FASB für die Bestimmung, was überhaupt an Angaben gefordert werden sollte, zeigt, wie ein allgemeinerer, übergreifender Ansatz für die Adressierung des Problems der Angabenüberlast im Kontext eines Angabenrahmenkonzepts aussehen könnte.

Weiterführende Informationen:

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