FASB kündigt weitere Forschung und Einbindungsveranstaltungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert an

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11.03.2014

Der Vorsitzende des US-amerikanischen Standardsetzers FASB hat in einem Schreiben an den Ausschuss für die Beaufsichtigung des Standardsetzungsprozesses der Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) die Ergebnisse der Überprüfung nach der Einführung von FAS 157 'Bewertung zum beizulegenden Zeitwert' zur Kenntnis genommen. Das Prüfungsteam war zu dem Ergebnis gelangt, dass der Standard allgemein seinen Zweck erfüllt und Anlegern Zugang zu entscheidungsrelevanten Informationen bietet. ES hatte allerdings auch festgehalten, dass einige Anleger Schwierigkeiten mit bestimmten Aspekten des Standards geltend machten.

In einer ersten Reaktion Ende Februar 2014 auf den Bericht zur Überprüfung nach der Einführung von FAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, einem Standard, der im Wesentlichen mit IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert konvergiert ist, hatte der FASB erklärt, dass er sich freue, dass so viele positive Aspekte des Standards in der Überprüfung identifiziert worden seien (einschließlich der Tatsache, dass der Standard seine Zielsetzung erfülle und nicht zu unbeabsichtigten Konsequenzen führe) und dass er in Kürze eine umfassender Stellungnahme dazu veröffentlichen werde, welche Konsequenzen er aus den Ergebnissen ziehen werde.

Der FASB hat jetzt bekanntgegeben, dass er vor dem Hintergrund des Gesamtergebnisses der Überprüfung keine Notwendigkeit sehe, eine umfassende Überarbeitung von FAS 157 vorzunehmen. Angesichts der Tatsache jedoch, dass die Untersuchungen der FAF ergeben habe, dass einige Anleger Schwierigkeiten hätten, die Informationen hinsichtlich des beizulegenden Zeitwerts zu verstehen, die in Abschlüssen zur Verfügung gestellt werden, dass es unterschiedliche Ansichten hinsichtlich des Umfangs und des Abdeckungsbereichs von Angaben zum beizulegenden Zeitwert gäbe (einige Anwender empfänden die Angabevorschriften als übermäßig, andere als nicht ausreichend) und dass einige Anwender es schwierig fänden, bestimmte Vorschriften des Standards in Bezug Pensionspläne, gemeinnützige Unternehmen und nicht börsennotierte Unternehmen anzuwenden, hat sich der FASB entschlossen, im Hinblick auf diese Bedenken auf seine Anwender zuzugehen und die identifizierten Sachverhalte im Zusammenhang mit anderen Initiativen des FASB zu berücksichtigen:

Der FASB nimmt jedoch die Rückmeldungen zur Kenntnis, die im Bericht zur Überprüfung zusammengefasst werden und die darauf hindeuten, dass einige Anwender bestimmte Aspekte von FAS 157 als Herausforderung empfinden. In Anerkenntnis dieser Rückmeldungen beabsichtigt der FASB weitere Untersuchungen vorzunehmen und die Anwender diesbezüglich im Rahmen laufender Projekte und Initiativen einzubinden.

Als eines der Projekte, in dessen Rahmen einige der wahrgenommenen Probleme adressiert werden könnten, nannte der FASB sein Projekt zu einem Angabenrahmenkonzept, bei dem er kürzlich einen Entwurf veröffentlicht hat, in dem ein Entscheidungsprozess vorgeschlagen wird, den der Board und sein Stab anwenden sollen, wenn bestimmt wird, welche Angaben im Anhang gefordert werden sollen.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB zur Verfügung:

Der IASB hat angedeutet, dass er eine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 im Jahr 2015 aufnehmen will. Währenddessen hat er ein Projekt aufgenommen, das einer gezielten Verbesserung von IFRS 13 im Hinblick auf das Bilanzierungsobjekt für die Bemessung des beizulegenden Zeitwert gilt. Ein Entwurf wird im zweiten Quartal 2014 erwartet.

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