IDW-Stellungnahme zum OECD-Entwurf zur länderspezifischen Berichterstattung

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22.03.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) zu deren Entwurf überarbeiteter Leitlinien zur Verrechnungspreisdokumentation und zu länderspezifischer Berichterstattung zur Verfügung.

Die vorgeschlagene Überarbeitung ist Teil der Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting, BEPS), der bis Ende 2015 umgesetzt werden soll.

Das IDW begrüßt das Bestreben der OECD, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Bedürfnis der Finanzverwaltungen nach umfassender Dokumentation der Verrechnungspreise und dem Interesse der Unternehmen an einer Begrenzung der Befolgungskosten sicherzustellen. Das IDW übt jedoch auch Kritik an dem Entwurf. Insbesondere fordert das IDW, die verpflichtende Einbeziehung der länderspezifischen Berichterstattung in die Verrechnungspreisdokumentation zu überdenken, weil der Nutzen dieser Einbeziehung unklar sei.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

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