ESMA veröffentlicht Bericht zur Durchsetzung der IFRS

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23.05.2014

Die europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat auf ihrer Internetseite einen Bericht zu 'Aktivitäten der IFRS-Durchsetzer in Europa 2013' veröffentlicht. Der Bericht bietet eine Beschreibung des bestehenden Durchsetzungssystems in Europa und der wesentlichen Aktivitäten, die 2013 auf europäischer Ebene koordiniert wurden, Informationen zu Durchsetzungsmaßnahmen und eine Zusammenfassung der Beiträge von ESMA zum Standardsetzungsprozess.

Zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe der Überwachung der Übereinstimmung von Finanzinformationen mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und der Ergreifung angemessener Durchsetzungsmaßnahmen greift ESMA im Wesentlichen auf die Sitzungen der europäischen Enforcement-Einrichtungen (European Enforcers Coordination Sessions, EECS) zurück, auf denen die Durchsetzungsaktivitäten der einzelnen Mitgliedstaaten koordiniert werden, um deren Konvergenz und Einheitlichkeit zu steigern. Auf den EECS werden außerdem Rückmeldungen an den International Accounting Standard Board (IASB) zu Sachverhalten erarbeitet, die sich auf die Anwendung der IFRS beziehen und im Rahmen des Durchsetzungsprozesses identifiziert werden.

2013 haben europäische Standardsetzer Vollprüfungen von rund 1.050 Zwischen- und Jahresabschlüssen durchgeführt und damit 14% der börsennotierten Unternehmen in Europa abgedeckt. Dazu wurden 850 Abschlüsse einer Teilprüfung unterzogen, was einer Abdeckung von 11% der börsennotierten Unternehmen entspricht.

Außerdem hat ESMA 2013 die Anwendung der gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte in IFRS-Abschlüssen für 2012 geprüft. Um eine relevante Beurteilung auf europäischer Ebene zu gewährleisten, hat ESAM ein Stichprobe von 185 Emittenten aus 25 europäischen Ländern ausgesucht, die von den nationalen Durchsetzungsbehörden zu prüfen waren. Die Schwerpunkte für 2012 waren Ansatz, Bewertung und Angabe von Wertminderungen in Bezug auf nicht finanzielle Vermögenswerte, Bewertung leistungsorientierte Verpflichtungen und Angaben in Bezug auf Rückstellungen für nicht finanzielle Verpflichtungen. (Eine Analyse von Sachverhalten in Bezug auf Finanzinstrumente wurde separat als Teil der Überprüfung der Bilanzierungspraxis von Finanzinstituten durchgeführt und führte zur Veröffentlichung eines eigenen Berichts im November 2013.)

Als Ergebnis der Überprüfung der Stichprobe forderten die nationalen Durchsetzungsbehörden 46 mal entweder eine öffentliche Neudarstellung des Abschlusses oder eine andere Art der öffentlichen Kommunikation von Fehlern oder die Korrektur des Fehlers im folgenden Abschluss. 43% der Fehlerfeststellungen bezogen sich auf die Angabe von Betriebsannahmen, Wachstums- und Abzinsungssätze (IAS 36), 20% auf Sensitivitätsanalysen (IAS 36) und 13% auf Rückstellungen (IAS 37). Dennoch kamen ESMA und die nationalen Durchsetzungsbehörden zu dem Schluss, dass es Verbesserungen in der Qualität der Bestandteile der Angaben in den Abschlüssen im Vergleich mit den Durchsetzungsaktivitäten des Vorjahrs gebe.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen.

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