AFRAC-Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier zur Klassifizierung von Ansprüchen

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10.11.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zu deren Diskussionspapier zur Klassifizierung von Ansprüchen genommen.

Das mit dem Diskussionspapier verfolgte Ziel, durch die Identifizierung relevanter Fragestellungen den IASB bei der Entwicklung von Bilanzierungsregeln für die Passivseite der Bilanz zu unterstützen, wird von AFRAC unterstützt. AFRAC ist jedoch nicht der Ansicht, dass die eingeschränkte Fokussierung auf passivseitige Finanzinstrumente eine angemessene Basis für die notwendige Diskussion ist, weil die Passivseite mehrere Bestandteile enthalte, die möglicherweise in Schulden, andere Komponenten und Eigenkapital unterteilt werden müssten. Darüber hinaus beträfen einige der im Diskussionspapier angesprochenen Größen der Finanzberichterstattung – insbesondere die finanzielle Leistung, die Bonität, die Liquidität und der „true and fair view“ – auch die Aktivseite der Bilanz. AFRAC hält deshalb eine Definition von Schulden ohne eine entsprechende Definition von Vermögenswerten für unzulänglich.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

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