DRSC-Stellungnahme zum IAS 36 betreffenden IDW-Entwurf ERS HFA 40

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27.11.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat sich durch seinen IFRS-Fachausschuss kritisch mit den Vorschlägen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Klärung von Einzelfragen im Zusammenhang mit Wertminderungen von Vermögenswerten gemäß IAS 36 auseinandergesetzt. Das DRSC empfiehlt hierbei insbesondere eine konkretere und stringentere Behandlung der einzelnen Zweifelsfragen sowie ein Überdenken von Formulierungen, die über die Anforderungen des IAS 36 hinausgingen.

Das IDW hatte im Juni 2014 den Entwurf einer Stellungnahmen zur Rechnungslegung zur Wertminderung von Vermögenswerten nach IAS 36 (IDW ERS HFA 40) veröffentlicht und um Kommentierung bis zum 28. November 2014 gebeten. Das DRSC hat zum Entwurf Stellung genommen und sich dabei insbesondere mit den folgenden Regelungsbereichen auseinandergesetzt:

  • Anhaltspunkte für eine Wertminderung
  • Kapitalisierungszinssatz
  • Identifikation von Zahlungsmittel generierenden Einheiten

Generell merkt das DRSC kritisch an, dass der Entwurf durch die ausführliche Paraphrisierung von IAS 36 sehr ausführlich geraten sei, was das Erkennen des Konkretisierungsgehalts erschwere. Darüber hinaus erschienen einige Auslegungen u.U. nicht immer sachgerecht (bspw. zum Begriff der Zahlungsmittel generierenden Einheit) und einzelne Formulierungen gingen über die Anforderungen von IAS 36 hinaus. Schließlich sollten verschiedene Passagen in ihrem Aussagegehalt geschärft und konkreter abgefasst werden.

Die Stellungnahme des DRSC sowie die entsprechende Presseerklärung können Sie sich von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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