Neue Aufsichtstruktur über Prüfgesellschaften in der Schweiz in Kraft gesetzt

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07.11.2014

Der Bundesrat hat die vom Parlament im Sommer 2014 verabschiedete Gesetzesvorlage zur Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Damit ist die Reform der Aufsicht, die zum Teil von der Finanzmarktaufsicht FINMA und zum Teil von der Revisionsaufsichtsbehörde RAB in nicht immer überschneidungsfreien Zuständigkeiten ausgeübt wurde, abgeschlossen.

Die Übertragung der Kompetenzen von der FINMA auf die RAB erfolgt in zwei Etappen. In einem ersten Schritt wurde am 1. September 2012 die Aufsicht über die Rechnungsprüfung bei börsennotierten Banken, Versicherungen und kollektiven Kapitalanlagen auf die RAB übertragen. Die Übernahme der übrigen Verantwortlichkeiten durch die RAB erfolgt jetzt zum 1. Januar 2015.

Nach der Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften bei der RAB zeichnet diese allein verantwortlich für die Zulassung und die Aufsicht über die Prüfgesellschaften in den Bereichen der Rechnungsprüfung und der Aufsichtsprüfung. Die Prüfinhalte und -grundsätze für die Aufsichtsprüfung werden weiterhin von der FINMA festgelegt, während die RAB für die Anerkennung von Standards für die Rechnungsprüfung zuständig ist.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des EJPD.

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