IASB schlägt Änderungen an IFRS 2 vor, um die Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung klarzustellen

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25.11.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2 'Anteilsbasierte Vergütungen' veröffentlicht, der der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung gilt. Mit dem Entwurf werden verschiedene Einreichungen beim IASB und beim IFRS Interpretations Committee adressiert, die der IASB in einem einzigen Projekt mit begrenzten Umfang abhandelt. Stellungnahmen werden bis zum 25. März 2015 erbeten.

Hintergrund

Der IASB und das IFRS Interpretations Committee hatten eine Reihe von Einreichungen mit Bitten um Klarstellung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen. In den Einreichungen war um Klarstellung der folgenden Sachverhalte gebeten worden:

  • Bilanzierung in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen, die eine Leistungsbedingung beinhalten;
  • Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die ohne Steuereinbehalt erfüllt werden; und
  • Bilanzierung von Modifizierungen von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen von erfüllt in bar zu erfüllt in Eigenkapitaltiteln.

Nachdem einzelne Sachverhalte in früheren Sitzungen erörtert wurde, entschied sich der IASB im April 2014, die Sachverhalte zusammen in einem Projekt mit begrenztem Umfang abzuarbeiten.


Vorgeschlagene Änderungen

Im Entwurf ED/2014/5 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung werden die folgenden Klarstellungen und Änderungen in Bezug auf die oben genannten Sachverhalte vorgeschlagen:

Bilanzierung in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen, die eine Leistungsbedingung beinhalten

IFRS 2 enthält derzeit keine Leitlinien dazu, welche Auswirkungen Ausübungsbedingungen auf den beizulegenden Zeitwert in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen haben. Der IASB schlägt vor, klarzustellen, dass die Bilanzierung im Fall von in bar erfüllten Vergütungen dem gleichen Ansatz folgen sollte wie bei der Bilanzierung von in Eigenkapitaltiteln erfüllten Vergütungen.

Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die ohne Steuereinbehalt erfüllt werden

Der IASB schlägt vor, eine Ausnahme in IFRS 2 aufzunehmen, so dass eine anteilsbasierte Vergütung, bei der das Unternehmen die anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung ohne Steuereinbehalt erfüllt, in Gänze als in Eigenkapitaltiteln erfüllt zu klassifizieren, wenn die anteilsbasierte Vergütung als in Eigenkapital erfüllt klassifiziert worden wäre, wenn sie nicht das Merkmal der Erfüllung ohne Steuereinbehalt aufgewiesen hätte.

Bilanzierung von Modifizierungen von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen von erfüllt in bar zu erfüllt in Eigenkapitaltiteln

In IFRS 2 werden derzeit Situationen, in denen eine in bar erfüllte Vergütungstransaktion aufgrund der Änderungen der Bedingungen zu einer in Eigenkapitaltiteln erfüllten Vergütungstranskation wird, nicht gesondert behandelt. Der IASB schlägt die folgenden Änderungen vor:

  • Bei solchen Änderungen wird die ursprünglich für die in bar erfüllte Vergütung angesetzte Schuld ausgebucht, und die in Eigenkapitaltiteln erfüllte Vergütung wird mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Modifizierung in dem Maß angesetzt, wie bis zum Änderungszeitpunkt Leistungen erbracht wurden.
  • Jegliche Differenzen zwischen dem Buchwert der Schuld zum Änderungszeitpunkt und dem im Eigenkapital zum selben Zeitpunkt erfassten Betrag sind sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Im Entwurf ist kein vorgeschlagener Zeitpunkt des Inkrafttretens enthalten, aber es wird festgehalten, dass eine vorzeitige Anwendung gestattet sein soll. Die Änderungen wären prospektiv anzuwenden. Allerdings wäre auch eine rückwirkende Anwendung gestattet, wenn ein Unternehmen über alle notwendigen Informationen verfügt und wenn die Informationen ohne Anlegung späterer Einsichten verfügbar sind.

 

Weiterführende Informationen

Stellungnahmen zum Entwurf 2014/ED/5 werden bis zum 25. März 2015 erbeten. Weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

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