EFRAG erbittet Stellungnahmen zur Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt 2012-2014

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24.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der am 25. September 2014 veröffentlichten Änderungen an vier Standards, die sich aus den jährlichen Verbesserungen 2012-2014 ergeben haben.

Die Änderungen betreffen IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche, IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IAS 34 Zwischenberichterstattung.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 24. November 2014 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Entwurfs der Übernahmeempfehlung hat EFRAG auch den Bericht zum Status der Übernahme der IFRS in der EU aktualisiert.

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