Erhebung zur Definition von 'Unternehmen öffentlichen Interesses' in der EU

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13.10.2014

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat eine Erhebung zur Definition von Unternehmen von öffentlichem Interesse in Europa durchgeführt. Die Definition hat erheblichen Einfluss auf die Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften für Unternehmen, die im europäischen Markt tätig sind.

Unternehmen von öffentlichem Interesse sind derzeit nach EU-Recht wie folgt definiert:

  • Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind,
  • Kreditinstitute,
  • Versicherungsunternehmen und
  • Unternehmen, die von den Mitgliedstaaten als Unternehmen von öffentlichem Interesse bestimmt werden.

Die Mitgliedstaaten der EU haben also die Möglichkeit, Unternehmen zu Unternehmen öffentlichen Interesses zu erklären, die aufgrund der Art ihrer Tätigkeit, ihrer Größe oder der Zahl ihrer Mitarbeiter von erheblicher öffentlicher Bedeutung sind, und so die Anzahl der Unternehmen zu vergrößern, die unter die Bilanzrechtlinie und die Abschlussprüferrichtlinie fallen.

FEE hat die Definitionen von Unternehmen öffentlichen Interesses in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Island und Norwegen untersucht. Die Erhebung führte zu folgenden Erkenntnissen:

  • Es gibt eine große Bandbreite von Definitionen in den untersuchten Ländern, wobei einige Länder nur die Mindestvorschriften umgesetzt und andere Länder eine Reihe von weiteren Unternehmen in ihre Definition aufgenommen haben.
  • Als Folge schwankt die Zahl von Unternehmen öffentlichen Interesses zwischen den einzelnen Ländern sehr stark.
  • In den meisten Ländern hat sich die Definition in den letzten Jahren nicht bedeutend geändert.
  • Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bilanzrichtlinie von 2013 und der Abschlussprüferrichtlinie von 2014 erwägen Belgien, Deutschland, Großbritannien, die Niederlande, Schweden, und Slowenien ihre Definitionen auszuweiten, während Dänemark und Spanien eine stärkere Eingrenzung erwägen.

Der Bericht zur Erhebung beinhaltet verschiedene Tabellen und grafische Darstellungen zu den Definitionen und der jeweiligen Anzahl von Unternehmen von öffentlichem Interesse, enthält eine Beschreibung der erwarteten Änderungen und bietet im Anhang für jedes Land die dort geltende Definition von Unternehmen öffentlichen Interesses.

Zugang zum englischsprachigen Bericht haben Sie auf der Internetseite von FEE.

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