Ergebnisse der IASB-Sitzung zu Sachverhalten im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 9 auf islamische Finanzprodukte

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24.09.2014

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Aufzeichnung und einen Bericht von der Sitzung seiner Arbeitsgruppe zu der Scharia'a gemäßen Instrumenten und Transaktionen vom 5. September 2014 in Kuala Lumpur zur Verfügung. Während der Sitzung, die gleichzeitig als Einbindungsveranstaltung diente, wurden Sachverhalte im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' auf islamische Finanzprodukte erörtert.

Die Diskussionen während der Sitzung basierten auf einen Arbeitspapier, das im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellt wurde. Die Sitzung zielte nicht darauf ab, IFRS 9, der kürzlich in seiner endgültigen Version veröffentlicht wurde, wieder aufzumachen, sondern die Anwendung des Standards auf islamische Finanzgeschäfte gemeinsam zu erörtern, Unsicherheiten zu klären und so möglicherweise zu einer Reduzierung von Abweichungen in der Praxis zu führen.

Im Wesentlichen wurden drei Kernthemen erörtert:

  1. Welcher IFRS ist für die Bilanzierung von islamischen Finanzinstrumenten anzuwenden? Handelt es sich bei diesen Instrumenten um Verträge, die in den Anwendungsbereich von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden fallen?
  2. Erfüllen einige der Instrumente, die gängige islamische Finanzprodukte sind, die Zahlungsstrombedingung in IFRS 9?
  3. Wir sollten Erträge aus islamischen Finanzinstrumenten dargestellt und bewertet werden?

Es wurde der Vorschlag gemacht, die während der Sitzung geführten Diskussionen und möglichen Lösungsvorschläge in einem Leitfaden zusammenzufassen, der allerdings nicht verbindlichen Charakter hätte und auch noch der weiteren Überprüfung durch IFRIC und IASB bedürfe. Allerdings wurden Bedenken vorgebracht, dass solche nicht verbindlichen Leitlinien von manchen lokalen Regulatoren dennoch als verpflichtend angesehen werdenn könnten.

Die Aufzeichnung und der Bericht von der Sitzung in englischer Sprache stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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