IPSASB veröffentlicht Entwurf zum Anwendungsbereich der IPSAS

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06.08.2015

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat zwecks öffentlicher Stellungnahme den Entwurf 56 'Die Anwendbarkeit der IPSAS' herausgegeben. Die Vorschläge zielen darauf ab, mehr Transparenz hinsichtlich der Arten von Unternehmen des öffentlichen Sektors zu bieten, die der IPSASB berücksichtigt, wenn er die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) entwickelt.

Derzeit enthält jeder IPSAS eine Klausel, dass er nicht auf wirtschaftlich orientierte Unternehmen des öffentlichen Sektors anzuwenden ist. Um Bedenken von Anwendern in Bezug auf die Anwendbarkeit der IPSAS auf Unternehmen des öffentlichen Sektors entgegenzutreten, schlägt der IPSASB jetzt Folgendes vor:

  • Überarbeitung des Vorworts zu den International Public Sector Accounting Standards, um die Merkmale der Unternehmen des öffentlichen Sektors hervorzuheben, für die die IPSAS gedacht sind;
  • Streichung der Definition von staatlichen Wirtschaftsunternehmen (Government Business Enterprises, GBE) in IPSAS 1 Darstellung des Abschlusses; und
  • Änderung des Anwendungsbereichs jedes IPSAS und jeder Leitlinie zur empfohlenen Praxis (Recommended Practice Guideline, RPG) zwecks Streichung der Klausel, dass diese Verlautbarung nicht auf GBE anzuwenden ist.

Auf der Internetseite des IPSASB finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und den Entwurf. Stellungnahmen werden bis zum 30. November 2015 erbeten.

Die Vorschläge des IPSASB überschneiden sich teilweise mit den Fragen, die in der Bitte um die Übermittlung von Sichtweisen enthalten sind, die die Treuhänder der IFRS-Stiftung im Juli 2015 herausgegeben haben. Unter Anderem hatten die Treuhänder nach der Relevanz der IRFRS gefragt und um Sichtweisen dazu gebeten, ob der IASB seinen Zuständigkeitsbereich über den derzeitigen hinaus ausweiten sollte und entweder weitere Arten von Unternehmen abdecken oder weitere Arten der Berichterstattung mit aufnehmen sollte.

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