APAReG beschlossen

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05.12.2015

Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG), mit dem die europäischen Vorgaben der Abschlussprüferrichtlinie und der EU-Verordnung zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse umgesetzt werden sollen, ist am 3. Dezember vom Bundestag beschlossen worden.

Das Gesetz wurde in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/6907) angenommen. Damit wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) eingerichtet, die für die Inspektion bei Abschlussprüfern von Unternehmen von öffentlichem Interesse zuständig ist. Im Zuge der Neustrukturierung wird die bisher zuständige Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) aufgelöst. Ziel des Gesetzes ist es, den vor allem von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bedienten Markt der Abschlussprüfungen bei solchen Unternehmen auch für kleinere Abschlussprüfer zu öffnen. Neu geordnet wurden auch die Berufsaufsicht und das berufsgerichtliche Verfahren.

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK), die von den Änderungen ebenfalls teilweise betroffen ist, hat eine Presseerklärung anlässlich der Entscheidung des Bundestages veröffentlicht. Sie finden sie auf der Internesteite der WPK.

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