EDTF veröffentlicht Bericht zu Angaben im Zusammenhang mit erwarteten Kreditverlusten und den Fortschrittsbericht 2015 zur Umsetzung der allgemeinen EDTF-Prinzipien und -Empfehlungen

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07.12.2015

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) hat zwei Berichte seiner Arbeitsgruppe für verbesserte Angaben (Enhanced Disclosure Task Force, EDTF) herausgegeben. Im ersten Bericht werden die Änderungen erörtert, die Banken an ihren Angaben im Zusammenhang mit der Umsetzung eines neuen Rechnungslegungsstandards auf der Grundlage von erwarteten Kreditverlusten vornehmen müssen. Der zweite Bericht zeigt die Fortschritte auf, die seit 2012 in Bezug auf die Umsetzung der EDTF-Empfehlungen zur Verbesserung von Risikoangaben von Banken gemacht wurden.

Das Modell der erwarteten Verluste, dass vom IASB mit IFRS 9 Finanzinstrumente eingeführt wurde und das auch vom FASB in seinem demnächst erwarteten Standard zur Wertminderung von Finanzinstrumenten verwendet wird, wird deutliche Auswirkungen auf die Bilanzierung von Wertminderungen und die Berichterstattung darüber durch Banken haben. Vor den Hintergrund der Bedeutung dieser Änderungen für die Branche hat der FSR die EDTF aufgefordert, zu erwägen, welche Angaben sinnvoll sein können, um dem Markt die neuen Regelungen zu verstehen zu helfen (unabhängig davon ob unter IFRS oder US-GAAP) und Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit zu fördern. Die EDTF hat die Prinzipien und Empfehlungen aus ihrem Bericht Verbesserung der Risikoangaben von Banken vom Oktober 2012 verwendet, ihre Anwendbarkeit im Zusammenhang mit einem Modell der erwarteten Verluste geprüft und zusätzliche Angabeempfehlungen in zwei Gruppen aufgenommen: vorübergehende Erwägungen, die ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Übergang auf ein Modell der erwarteten Verluste erfolgt ist, und permanente Erwägungen, die auch nach der Übernahme des neuen Rechnungslegungsstandards gelten werden. Ein gesonderter Abschnitt des Berichts ist Erwägungen im Zusammenhang mit IFRS 9 gewidmet (s. S. 10-11 des Berichts). Empfohlen werden die folgenden Zusätzlichen Angaben:

  • Kernkonzepte des Modells der erwarteten Verluste;
  • Unterschiede und Ähnlichkeiten zwischen IAS 39 und IFRS 9;
  • Ausfälle und die Frage, ob und unter welchen Umständen die widerlegbare 90-Tage-Annahme genutzt werden soll;
  • das Konzept der wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte;
  • signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos und die angewendeten Vorgehensweisen und Ansätze;
  • erstmaliger Ansatz von finanziellen Vermögenswerten, bei denen es schwierig sein kann, das Kreditrisiko zu bestimmen; und
  • Behandlung von Änderungen.

Auf der Internetseite des FSR finden Sie den vollständigen Bericht und eine entsprechende Presseerklärung. Der IASB begrüßt in einer eigenen Presseerklärung die Veröffentlichung des Berichts. Unsere britischen Kollegen haben eine Publikation zur Bedeutung des Berichts für Banken veröffentlicht.

Der zweite Bericht, der heute veröffentlicht wurde, gilt den Fortschritten beim Grad und bei der Qualität der Umsetzung aller sieben grundlegenden Prinzipien und 32 spezifischen Empfehlungen für die Verbesserung der Risikoangaben von Banken, die die EDTF in ihrem ursprünglichen Bericht 2012 beschrieben hat. Ähnliche Fortschrittsberichte waren bereits 2013 und 2014 erstellt worden. Der Bericht enthält die Selbsteinschätzung durch Banken und die Beurteilung durch Abschlussadressaten jeweils in Bezug auf den Grad, zu dem ihrer Meinung nach die Empfehlungen umgesetzt worden sind. Nach Selbsteinschätzung der Banken haben 82% die Empfehlungen vollständig umgesetzt (2014 waren es 75%). Laut Bericht wurden die größten Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen von 2012 in Kanada und Großbritannien erzielt. In Ländern, die sich erst seit jüngerer Zeit um die Umsetzung bemühen (beispielsweise Japan und China), ist der Grad der Umsetzung geringer, und die Beurteilungen durch Banken und Adressaten klaffen weiter auseinander. Den vollständigen Fortschrittsbericht 2015 und eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des FSR.

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