Übernahme der Änderungen an IAS 1 in europäisches Recht

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21.12.2015

Die Europäische Union hat die Änderungen an IAS 1, die darauf abzielen, Hürden zu beseitigen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen, für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2015/2406 vom 18. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 19. Dezember 2015 wird die Verlautbarung Angabeninitiative (Änderungen an IAS 1) übernommen, die der IASB im Dezember 2014 herausgegeben hat. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2016 mit gestatteter vorzeitiger Anwendung).

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind.

Außerdem hat EFRAG den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Änderungen für die Anwendung in Europa übernommen wurden.

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