Zusammenfassung der DPOC-Sitzung vom Februar 2015

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11.02.2015

Der Treuhänderausschuss für die Beaufsichtigung der Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat im Rahmen der allgemeinen Sitzung der Treuhänder am 3. Februar 2015 in Zürich getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Während der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

Aktueller Stand der fachlichen Arbeiten

Die Mitglieder des Ausschusses empfingen Informationen zum aktuellen Stand der großen Projekte und einiger Forschungsprojekte und Projekte mit begrenztem Umfang im Arbeitsprogramm des IASB. Er vergewisserte sich auch, dass alle Agendapapiere rechtzeitig vor den Sitzungen zur Verfügung gestellt wurden (was mit einer einzigen Ausnahme der Fall war).

  • Im Hinblick auf Versicherungsverträge wurde der DPOC darüber informiert, dass es zwar breite Unterstützung für die Vorschläge des IASB gebe, dass aber deutliche Bereiche mit Bedenken weiter vorlägen - besonders schwierig sei das Thema der teilnehmenden Verträge. Da viele der Fragen in diesem Bereich zusammenhingen, habe sich der Stab entschlossen, den IASB nicht um vorläufige Entscheidungen gebeten, sondern nur Präferenzen abgefragt. Dies habe dem Board und dem Stab geholfen, das Thema zu adressieren, würde aber eine Ausweitung der zeitlichen Planung bedeuten. Mit Veröffentlichung eines Standards wird jetzt nicht vor Ende 2015 gerechnet. Der DPOC fragte nach dem Zusammenwirken mit IFRS 9, da nun deutlich sei, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 vor dem Zeitpunkt eines Standards zu Versicherungsverträgen liegen würde. Dem DPOC wurde erläutert, dass der IASB bei seiner Sitzung im Januar 2015 erläutert habe und sich bemühe, eine Lösung zu finden, die Unternehmen gestatten würde, ihre IFRS-9-Geschäftsmodellentscheidungen neu zu beurteilen, wenn der Standard zu Versicherungsverträgen umgesetzt wird.
  • Beim Thema Leasingverhältnisse wurde der DPOC daran erinnert, dass IASB und FASB zwischen März 2014 und Januar 2015 viele konvergierte Entscheidungen gefällt habe, die Bilanzierung durch den Leasingnehmer stelle allerdings eine Ausnahme dar. Im letzten Quartal hätten sich die Boards verstärkt auf die Definition eines Leasingverhältnisses konzentriert, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in Europa und Japan Bedenken geäußert worden wären, dass die vorgeschlagene Definition bestimmte Dienstleistungsverträge mit erfassen würde. Man habe verschiedene Alternativen erörtert, sich aber schließlich entschieden, den ursprünglichen Vorschlag weiter zu verfolgen. Allerdings sollten Änderungen an den begleitenden Leitlinien vorgenommen werden, um die Definition zu verdeutlichen.
  • In Bezug auf das Rahmenkonzeptprojekt wurde dem DPOC mitgeteilt, dass die Erörterungen der Stellungahmen zum Diskussionspapier jetzt im Wesentlichen abgeschlossen seien. Eine Veröffentlichung eines Entwurfs werde jetzt etwa am Ende der ersten Quartals erwartet. Der IASB habe sich entschlossen, eine verlängerte Stellungnahmefrist von 150 Tagen einzuräumen.
  • Der DPOC nahm zur Kenntnis, dass beim Thema Macro Hedge Accounting die eingegangenen Stellungnahmen beträchtliche Differenzen zwischen Erstellern und Adressaten in Bezug auf die Nützlichkeit des Ansatzes zutage gebracht haben. Auch über das Gesamtziel des Projekts besteht keine Einigkeit. Eine ausführliche Analyse der Stellungnahmen soll dem IASB im ersten Quartal 2015 zur Verfügung gestellt werden.

 

Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU

Bei dieser Sitzung ließ sich der DPOC einen Überblick über die gesamte Laufzeit des Projekts und die einzelnen Schritte geben. Im Endeffekt hat sich der IASB auf relativ geringfügige Änderungen am Standard geeinigt und hält daher keine erneute Veröffentlichung als Entwurf für notwendig. Der DPOC bestätigte die Einhaltung des Konsultationsprozesses über die gesamte Laufzeit. Die überarbeitete Fassung des IFRS für KMU soll im ersten Halbjahr 2015 herausgegeben werden.

 

Berichterstattung über Projekte

Der DPOC nahm einen Bericht zur Kenntnis, in dem dargelegt wurde, wie der IASB beabsichtigt, besser öffentlich über seine vorläufigen Entscheidungen und über deren Begründung zu berichten. Der Bericht ist das Ergebnis der Diskussionen des DPOC vom Oktober 2014, wo der DPOC im Zusammenhang mit der Erörterung der Fortschritte im Projekt zu Leasingverhältnissen über Bedenken berichtet hatte, die einige Anwender erhoben hatten, sowie Kommentaren, dass der Sichtweise von Anwendern nicht immer ausreichend Gewicht gegeben würde. Der IASB will auf dreierlei Weise auf diese Bedenken reagieren:

  • engere Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsetzern und regionalen Vereinigungen, da in der Vergangenheit oft nicht deutlich genug zwischen der Zuarbeit der nationalen Standardsetzer für den IASB und den Arbeiten unterschieden worden sei, mit denen nationale Standardsetzer den IASB beeinflussen wollen;
  • Eingehen auf Stellungnahmen und sonstige Rückmeldungen einschließlich Korrespondenz außerhalb der Stellungnahmefristen durch Veröffentlichung von regelmäßig aktualisierten Projektübersichten einschließlich einer Begründung der vorläufigen Entscheidungen für die größeren Projekte; und
  • Rückmeldungen an die Beratungsgruppen des IASB, wie ihre Ratschläge berücksichtigt wurden.

 

Aktuelle Entwicklungen bei den Beratungsgruppen des IASB

Der DPOC nahm einen Überblick über Sitzungen der verschiedenen Beratungsgruppen seit Oktober 2014 sowie einen Ausblick auf kommende Sitzungen zur Kenntnis. Der Vorsitzende erinnerte den Ausschuss, dass dieser die Verantwortung dafür trüge, die Wirksamkeit der Organe und Beratungsgruppen des IASB zu überwachen. Ein Vertreter des DPOC sollte wenigstens bei einem Teil der Sitzungen der größeren Gruppen jedes Jahr als Beobachter besuchen und dem Ausschuss dann Bericht erstatten, wie die Anwesenheit und die Qualität der Diskussionen sei. Der Stab wurde angewiesen, eine Übersicht zu erstellen, der wichtige kommende Sitzungen und eine mögliche Priorisierung der Beobachtung entnommen werden könnten.

 

Korrespondenz

Der DPOC setzte die Erörterung eines Schreibens von EFRAG fort, in dem vorgeschlagen wird, eine öffentliche Konsistenzprüfung vor einer Finalisierung von Standards oder bedeutenden Änderungen an Standards als verpflichtenden Schritt in den Konsultationsprozess des IASB aufzunehmen. Der IASB hat eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, die sicherstellen sollen, dass in endgültigen Verlautbarungen keine wesentlichen Fehler enthalten sind. Dazu gehören eine Verbesserung der Qualität der vorläufigen Abstimmungsunterlagen einschließlich einer unabhängigen Prüfung der vorläufigen Abstimmungsunterlagen durch einen ehemaligen Standardsetzer. Der DPOC zeigte sich mit den Vorschlägen des IASB zufrieden und kam zu dem Schluss, dass die öffentliche Konsistenzprüfung weiterhin optional bleiben solle, um die Flexibilität des IASB nicht zu beeinträchtigen.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

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