Übernahme der Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen 2010-2012 und der Änderungen an IAS 19 in europäisches Recht

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09.01.2015

Die Europäische Union hat die Änderungen, die sich aus den jährlichen Verbesserungen 2010-2012 ergeben haben, sowie die Änderungen an IAS 19 vom November 2013 für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2015/28 vom 17. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 9. Januar 2015 werden die Jährlichen Verbesserungen Zyklus 2010–2012 übernommen, die der IASB im Dezember 2013 herausgegeben hat.

Die Änderungen hatten direkte Auswirkungen auf folgende Standards:

  • IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen,
  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse,
  • IFRS 8 Geschäftssegmente,
  • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (nur Änderungen an der Grundlage für Schlussfolgerungen, deshalb nicht Teil der EU-Übernahme),
  • IAS 16 Sachanlagen,
  • IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen und
  • IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2015/29 vom 17. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 9. Januar 2015 wird Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Änderungen an IAS 19) übernommen, vom IASB im November 2013 herausgegeben. Mit den Änderungen werden die Vorschriften klargestellt, die sich auf die Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, zu Dienstleistungsperioden beziehen.

Alle Änderungen treten in der EU für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen; eine frühere Anwendung ist allerdings zulässig, sodass Unternehmen in der EU auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Juli 2014) einhalten können.

Hinweis: Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Statusbericht zur Übernahme der IFRS für die Anwendung in der Europäischen Union aktualisiert, um den neuen Übernahmestand widerzuspiegeln.

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