IAASB veröffentlicht neue und überarbeitete Standards zur Berichterstattung durch den Prüfer

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16.01.2015

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat neue und überarbeitete Standards zu Berichterstattung durch den Prüfer veröffentlicht, die darauf abzielen, die Verständlichkeit von Prüfberichten für Anleger und andere Abschlussadressaten erheblich zu verbessern. Die auffälligste Änderung ist eine neue Vorschrift für Prüfer von börsennotierten Unternehmen, die 'Kernprüfungssachverhalte' zu kommunizieren, die der Prüfer für am bedeutendsten hielt, und zu erläutern, wie diese im Rahmen der Prüfung adressiert wurden.

Der komplette Satz neuer und überarbeiteter internationaler Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) zur Berichterstattung durch den Prüfer besteht aus:

  • ISA 700 (überarbeitet) Abfassung eines Prüfungsurteils und Berichterstattung über den Abschluss,
  • ISA 701 Kommunikation von Kernprüfungssachverhalten im Bericht des unabhängigen Prüfers,
  • ISA 570 (überarbeitet) Unternehmensfortführung,
  • ISA 705 (überarbeitet) Änderungen am Prüfungsurteil im Bericht des unabhängigen Prüfers,
  • ISA 706 (überarbeitet) Betonung von Paragraphen mit wichtigen Sachverhalten und anderen Sachverhalten im Bericht des unabhängigen Prüfers,
  • ISA 260 (überarbeitet) Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen und
  • Begleitende Änderungen an ISA 210, 220, 230, 510, 540, 580, 600 und 710.

Die neuen und überarbeiteten Standards zur Berichterstattung durch den Prüfer treten für Prüfungen von Abschlüssen in Kraft, die Berichtsperioden betreffen, die am oder nach dem 15. Dezember 2016 enden.

Auf der Internetseite des IFAC, unter dem der IAASB angesiedelt ist, finden Sie eine Presserklärung und Zugang zu allen Dokumenten - neue und überarbeitete Standards, eine kurze Zusammenfassung der Änderungen, ein Faktenblatt und eine Grundlage für Schlussfolgerungen.

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