IPSASB bringt IPSAS in Einklang mit jüngsten IASB-Verlautbarungen
23.01.2015
Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Verbesserungen an den IPSAS 2014' herausgegeben. Damit werden einschlägige Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen des IASB und die Änderungen aus 'Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38)' in die Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) übernommen.
Von den übernommenen Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen Zyklus 2009-2011 und Zyklus 2010-2012 sowie den Änderungen an IAS 16 und IAS 38 sind vier IPSAS betroffen:
- IPSAS 1 Darstellung des Abschlusses - Klarstellung der Anforderungen in Bezug auf Vergleichsinformationen;
- IPSAS 17 Sachanlagen - Klassifizierung von Wartungsausrüstung, Klarstellung der Neubewertungsmethode, akzeptable Abschreibungsmethoden für Vermögenswerte;
- IPSAS 28 Finanzinstrumente: Ausweis - steuerliche Auswirkungen von Ausschüttungen an Halter von Eigenkapitalinstrumenten; und
- IPSAS 31 Immaterielle Vermögenswerte - Klarstellung der Neubewertungsmethode, akzeptable Abschreibungsmethoden für Vermögenswerte.
Alle Änderungen treten für Abschlüsse zu Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem I. Januar 2015 beginnen. Die endgültigen Verbesserungen an den IPSAS 2014 stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung.