Überarbeiteter Fahrplan für die IFRS-Übernahme in Indien veröffentlicht, offizielle Bekanntmachung soll "in Kürze" erfolgen

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05.01.2015

Das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA) hat eine überarbeitete Fassung des Fahrplans für die Einführung der indischen Rechnungslegungsstandards (Indian Accounting Standards, Ind AS), die weitgehend mit den IFRS konvergiert sind, veröffentlicht. Der Fahrplan tritt in Kraft, sobald er offiziell bekanntgemacht wird.

Obwohl Indien ursprünglich geplant hatte, ab 2011 stufenweise mit den IFRS zu konvergieren, wurde der Übergang auf Ind AS immer wieder aufgeschoben während es gleichzeitig ständig neue Forderungen und inoffizielle Ankündigungen gab. Zuletzt hatte das indische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) im April 2014 eine Zusammenfassung eines vorgeschlagenen Fahrplans für die Einführung der Ind AS, den es dem  MCA unterbreitet hatte, öffentlich zugänglich gemacht. Und der indische Finanzminister Arun Jaitley hatte im Juli 2014 bei der Vorstellung des Haushaltsplans gemeint, dass es dringend notwendig sei, indische Rechnungslegungsstandards an internationale Normen anzugleichen.

Das MCA hat jetzt einen überarbeiteten Fahrplan für die Einführung der Ind AS veröffentlicht, der nach "umfassenden Konsulationen mit verschiedenen involvierten Parteien und Regulierern" erarbeitet wurde. Im Wesentlichen haben Unternehmen mit einem Reinvermögen von Rs. 500 Crore oder mehr die Ind AS ab dem 1. April 2016 verpflichtend anzuwenden. Unternehmen, die ein Reinvermögen von weniger als Rs. 500 Crore aufweisen, aber in oder außerhalb Indiens börsennotiert sind oder eine Börsennotierung anstreben, sowie Unternehmen mit einem Reinvermögen von Rs. 250 Crore oder mehr müssen die neuen Normen ab dem 1. April 2017 anwenden. Ausgenommen vom neuen Fahrplan sind allerdings Banken, Versicherungsunternehmen und sonstige Finanzinstitute. Die genauen Details für die Unternehmen, die unter den neuen Fahrplan fallen, übersetzen wir nachfolgend für Sie aus der Presseerklärung des MCA:

Die Indian Accounting Standards (Ind AS) sind wie folgt durch Unternehmen anzuwenden:
  1. Freiwillig auf Abschlüsse für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. April 2015 beginnen, mit Vergleichsinformationen für Berichtsperioden, die am oder nach dem 31. März 2015 enden;
  2. Verpflichtend für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. April 2016 beginnen, mit Vergleichsinformationen für Berichtsperioden, die am oder nach dem 31. März 2016 enden, für die nachfolgend genannten Unternehmen: 
    1. Unternehmen, deren Eigenkapital- oder Schuldtitel an einer Börse innerhalb oder außerhalb Indiens notiert sind oder für die eine Börsennotierung angestrebt wird und die ein Reinvermögen von Rs. 500 Crore oder mehr aufweisen.
    2. Unternehmen, die nicht unter (2.) (a) fallen, aber ein Reinvermögen von Rs. 500 Crore oder mehr aufweisen.
    3. Holdinggesellschaften, Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen von unter (2.) (a) und (2.) (b) genannten Unternehmen.
  3. Verpflichtend für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. April 2017 beginnen, mit Vergleichsinformationen für Berichtsperioden, die am oder nach dem 31. März 2017 enden, für die nachfolgend genannten Unternehmen: 
    1. Unternehmen, deren Eigenkapital- oder Schuldtitel an einer Börse innerhalb oder außerhalb Indiens notiert sind oder für die eine Börsennotierung angestrebt wird und die ein Reinvermögen von weniger als Rs. 500 Crore aufweisen.
    2. Unternehmen, die nicht unter (2.) oder (3.) (a) fallen, aber nicht börsennotierte Unternehmen sind, die ein Reinvermögen von mehr als Rs. 250 Crore aber weniger als Rs. 500 Crore aufweisen.
    3. Holdinggesellschaften, Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen von unter (3.) (a) und (3.) (b) genannten Unternehmen.
    Unternehmen, deren Wertpapiere an einer KMU-Börse notiert sind oder für die eine Notierung angestrebt wird, sind jedoch von der verpflichtenden Ind AS-Anwendung ausgenommen. Diese Unternehmen wenden, falls sie sich nicht anders entscheiden, weiterhin die bestehenden Rechnungslegungsstandards an.
  4. Sobald sich ein Unternehmen für die Anwendung der Indian Accounting Standards (Ind AS) entscheidet, sind die Ind AS in allen Folgeabschlüssen anzuwenden. 
  5. Unternehmen, die nicht unter den den hier beschriebenen Fahrplan fallen, wenden weiterhin die Rechnungslegungsstandards an, die im Anhang  der Companies (Accounting Standards) Rules (2006) festgeschrieben sind.

Zugang zur vollständigen Presseerklärung in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des MCA.

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