EFRAG-Umfrage zur Verschiebung der Anwendung von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen
31.07.2015
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat im Juli 2015 in einer telefonischen Umfrage Versicherungsspezialisten befragt, ob sie eine Verschiebung der Anwendung von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen und somit einen einheitlichen Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 und dem sich noch in der Entwicklung befindlichen neuen Versicherungsstandard befürworten würden und welche Konsequenzen ein Verzicht des IASB auf eine Verschiebung haben könnten. Den Ergebnisbericht zu dieser Umfrage hat EFRAG nun veröffentlicht.
Im Mai 2015 hatte EFRAG den Entwurf einer Übernahmeempfehlung hinsichtlich IFRS 9 Finanzinstrumente zur öffentlichen Diskussion gestellt und darin die Übernahme von IFRS 9 grundsätzlich befürwortet. Im Zusammenhang mit der Schlussfolgerung, dass eine Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen, bis der künftige Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen in Kraft tritt, dem öffentlichen Interesse in der EU förderlich wäre, war EFRAG indes zu dem vorläufigen Schluss gekommen, der EU-Kommission zu empfehlen, den IASB zu bitten, global eine Option zu erwägen, das Inkrafttreten von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen aufzuschieben und mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Versicherungsstandards in Einklang zu bringen.
Die bis zum Einreichungsstichtag 30. Juni 2015 bei EFRAG eingegangenen Stellungnahmen wurden im Juli 2015 durch eine telefonische Umfrage ergänzt, die speziell die Vor- und Nachteile einer Verschiebung des Zeitpunkts des Inkfrafttretens von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen zum Inhalt hatte. Insgesamt 28 mit der Versicherungsbranche vertraute Analysten und sonstige IFRS-Abschluss-Nutzer wurden befragt, wobei eine große Mehrheit für eine Angleichung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Versicherungsstandard plädierten.
Die Ergebnisse der Umfrage, die in die finale EFRAG-Übernahmeempfehlung einfließen werden, können in einem auf der Internetseite von EFRAG verfügbaren englischsprachigen Bericht nachgelesen werden; dort findet sich auch eine entsprechende Presseerklärung.