IDW nimmt Stellung zum BMJV-Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie
13.07.2015
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zum vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie Stellung genommen.
Das IDW befasst sich in seiner Stellungnahme zur vorgeschlagenen Umsetzung der Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne ("CSR-Richtlinie"), die im November 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, mit den Überlegungen des BMJV zu Angaben nichtfinanzieller und die Diversität betreffenden Informationen im Lagebericht.
Aus konzeptioneller Sicht setzt sich das IDW grundsätzlich für eine integrierte Berichterstattung ein. Gleichzeitig weist es aber darauf hin, dass in den Unternehmen die für Angaben zu nichtfinanziellen Informationen erforderlichen internen Berichtsprozesse und Systeme in der Regel noch nicht so ausgereift seien wie die Berichtsprozesse für Finanzinformationen. Vor diesem Hintergrund regt das IDW an, zu erwägen, derzeit von einer verpflichtenden Integration der Berichterstattung in die relevanten Stellen im (Konzern-)Lagebericht abzusehen, obschon dies auf lange Sicht sinnvoll erscheine. Gleiches gelte für eine verpflichtende inhaltliche Prüfung der Berichterstattung, die ansonsten im Interesse des Adressatenschutzes Wirtschaftsprüfern bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übertragen werden könnte.
Sie können sich das Schreiben an das BMJV direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.
Das DRSC hatte letzte Woche in seiner Stellungnahme gegenüber dem BMJV darauf hingewiesen, dass die neuen Berichtsanforderungen umsichtig in die bestehende Lageberichterstattung eingefügt werden sollten.