IASB stimmt für Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15

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22.07.2015

Der IASB hat soeben einstimmig für die Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' auf den 1. Januar 2018 gestimmt. Vorzeitige Anwendung von IFRS 15 ist weiterhin zulässig.

Der IASB hatte die Verschiebung vorgeschlagen, da er vorläufig entschieden hat, einige gezielte Änderungen an IFRS 15 vorzuschlagen, die einige Unternehmen möglicherweise gerne zusammen mit der Erstanwendung von IFRS 15 anzuwenden wollen. Der IASB gesteht auch ein, dass IFRS 15 später als ursprünglich geplant herausgegeben wurde, sodass die Umsetzungszeit kürzer als erwartet ausfiel.

Anfang des Monats hatte der FASB bereits für die Finalisierung seines Entwurfs gestimmt, in dem die Verschiebung des Inkrafttretens des neuen, mit IFRS 15 identischen Standards zur Erlöserfassung vorgeschlagen wird.

Der IASB hat eine Presseerklärung zur Abstimmung des Boards auf seiner Internetseite veröffentlicht.

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